Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 58

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dass Eltern nicht mehr wie Bittsteller um einen Kindergartenplatz ansuchen müssen, wir hätten es geschafft, dass es genügend Plätze und weniger Schließtage gibt und dass nicht mehr die Hälfte der Einrichtungen vor 16 Uhr schließt. Und vielleicht hätten wir es auch geschafft, dass alle Bürgermeister lieber eine dritte Kindergartengruppe eröffnen, als ein drittes Feuerwehrauto anschaffen. (Abg. Stark: ... keine Ahnung!)

Liebe ÖVP, seit diese unsäglichen Nachrichten ausgetauscht wurden, sind fast 2 000 Tage vergangen, in denen sich die Eltern abgerackert und bemüht haben, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen (Ruf bei der FPÖ: So ist es!), 2 000 Tage, in denen man Familien, Alleinerziehende, aber auch das Personal im Elementarbildungsbereich massiv hätte entlasten können, 2 000 Tage, in denen Kindern frühkindliche Bildung zu­teil geworden wäre, 2 000 Tage, die stattdessen dafür verwendet worden sind, Medien mundtot zu machen, politische Rivalen abzudrängen und ein türkises System der Macht aufzubauen für eine Familie, die die alltäglichen Herausforderungen der Bevölkerung offensichtlich nicht kapiert hat. (Abg. Rauch: Die Dame bringt es auf den Punkt ...!)

Die Messlatte für Sie ist mittlerweile ziemlich niedrig, aber wenn Sie nicht mehr zustande bringen als die Fortschreibung vom letzten Jahr und das Bummerl immer den Ländern umhängen, wird sich da nichts verändern.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen betreffend „EUR 1,2 Mrd. und Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, nachdem die ,Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22‘ nächs­ten Sommer ausläuft, in den bevorstehenden Verhandlungen über die Folgevereinba­rung sicherzustellen, dass fortan statt 142,6 Mio. Euro die bereits 2016 geplanten 1,2 Mrd. Euro jährlich inklusive Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung zur Verfü­gung gestellt werden.“

*****

(Beifall bei den NEOS.)

12.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend EUR 1,2 Mrd. und Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung

eingebracht im Zuge der Debatte in der 125. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321/1062 d.B.) – TOP 2

Aufgrund der Kompetenzverteilung des elementaren Bildungswesens in Österreich, welche die Zuständigkeit bei den Ländern sieht, wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen, damit der Bund Investitionen tätigt, welche an gewisse Bedingungen für die Länder geknüpft sind. Diese


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