In der Praxis schaut das so aus – wir haben heute auch im Zuge Ihrer Rede, Herr Bundesminister, gehört, wie wichtig es ist, Gründungen zu fördern, Jungunternehmer zu fördern –: Was ist das Erste, das eine Jungunternehmerin oder ein Jungunternehmer, wenn sie ein Unternehmen starten wollen, brauchen? – Das Erste ist ein Geschäftslokal. Meistens werden sie dieses anmieten. Geschäftsraummieten unterliegen der Rechtsgeschäftsgebühr, und da gibt es dann eine Menge Probleme: Natürlich will der Unternehmer einen möglichst langen Vertrag haben, sodass er möglichst sicher ist und nicht nach drei Jahren wieder ein neues Lokal suchen muss. Das heißt, er ist an einem langfristigen Vertrag interessiert. Die Rechtsgeschäftsgebühr orientiert sich aber an der Vertragsdauer, und das kann dann ein ganz erheblicher Betrag werden, der gleich beim Starten des Unternehmens an den Fiskus an Rechtsgeschäftsgebühr zu zahlen ist. Selbst wenn es gelingt – und das sind juristisch äußerst diffizile Fragen –, das Mietverhältnis so zu konstruieren, dass es als eines auf unbestimmte Zeit gilt, hat man zwar nur die 36-fache Jahresleistung als Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr, aber auch das geht ins Geld, das sind gleich einmal 1 000, 2 000 Euro. Das tut am Anfang einer Gründung weh. Es wäre also höchst an der Zeit, sich zu überlegen, ob es diese Rechtsgeschäftsgebühr braucht.
Da möchte ich den berühmten Satz in Erinnerung rufen: Auch Kleinvieh macht Mist! Das könnten Sie als Finanzminister natürlich gerne sagen.
Was macht die Rechtsgeschäftsgebühr aus? – Ich habe eine parlamentarische Anfrage gemacht, die zwar nicht ganz aktuell ist: Die letzte Zahl, jene von 2018, zeigt 142 Millionen Euro. Die Jahreseinnahmen waren noch in keinem Jahr über 200 Millionen Euro. Der fiskalische Ertrag ist also äußerst überschaubar, der administrative Aufwand für die Betroffenen äußerst groß. Man sollte also schon überlegen, ob man diese Rechtsgeschäftsgebühr nicht streichen kann. Einen Bedeckungsvorschlag hätte ich auch: Bei den Inseraten ein bisschen sparen, dann hätten wir das Geld sehr schnell herinnen. (Beifall bei den NEOS.)
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für Finanzen, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren zum Inhalt hat. Sämtliche mit der Einhebung dieser Gebühren verknüpften Planstellen soll damit eingespart werden.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.51
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren
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