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Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Gelegenheit haben, das Telekommunikationsgesetz 2021 im Nationalrat zu behandeln.
Die Bundesregierung hat sich ja das sehr ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2030 ganz Österreich flächendeckend mit festen und mobilen Gigabitanschlüssen zu versorgen und damit das gesamte Land mit schnellem Internet auszustatten. Das ist ein durchaus sehr ambitioniertes Ziel – die Zahlen sprechen aber für sich: Allein in den letzten drei Jahren konnten wir die Gigabitversorgung in Österreich von 14 Prozent auf 48 Prozent steigern. Das heißt also: Die Geschwindigkeit stimmt, die finanziellen Mittel, die wir einsetzen, stimmen, und vor allem das Engagement der privaten Telekombetreiber stimmt. Ich bin mittlerweile wirklich überzeugt, dass wir dieses Ziel erreichen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Zum Zweiten, und das spielt beim Telekomausbau
eine wesentliche Rolle, helfen uns neue Technologien sehr. Wir waren in Europa
Vorreiter bei der Ausschreibung der
5G-Lizenzen im Jahr 2018 und sind nunmehr auf Platz drei in Europa, was
den
5G-Ausbau betrifft. Dabei kommt uns vor allem das letzte Ausschreibungsdesign
sehr zugute, mit dem wir erstmals auch Ausbauverpflichtungen festgelegt haben.
Die Telekombetreiber, die 5G-Lizenzen ersteigern, können somit ein
Drittel ihrer 5G-Masten im urbanen Bereich aufstellen und müssen zwei
Drittel der Sendestationen in unterversorgten Regionen aufstellen, das
hilft uns natürlich vor allem beim Versorgungsausbau im ländlichen
Raum massiv.
Zum Dritten – auch das ist entscheidend, es ist ja gerade eine Budgetrede vorangegangen –: Uns stehen bis zum Jahr 2026 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die wir in den Ausbau schnellen Internets stecken, vor allem in unseren Gemeinden, in unseren Regionen, in unseren ländlichen Gebieten, um damit Chancengleichheit zwischen Stadt und Land herzustellen. Ich meine, die Ausgangsbedingungen und die Ausgangslage für den Breitbandausbau in Österreich waren noch nie so gut wie jetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir kümmern uns auch intensiv um die technischen Details, um die rechtlichen Rahmenbedingungen: Es war für uns eine sehr weitreichende Entscheidung, eine komplette Neukodifizierung des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2003 vorzunehmen. In den letzten 20 Jahren gab es in der Telekommunikation viele Meilensteine, es ist bereits angesprochen worden. Ich kann mich selber noch erinnern, als ich den Messengerdienst ICQ am Stand-PC installiert hatte. Das Wort App hat es im Sprachgebrauch im Jahr 2003 noch nicht gegeben, und Smartphones wurden erst fünf Jahre später entwickelt. Wenn man sich also ansieht, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen bisher waren, kann man sich ungefähr vorstellen, wie viele Hürden es bei der Erarbeitung des TKG 2021 gab.
Ganz entscheidend war natürlich auch die Liberalisierung des Telekommarkts mit Jänner 1998, die uns in Österreich massiv nach vorne gebracht hat, was die Mobilfunkinfrastruktur betrifft. Vor allem aber, und das darf man niemals vergessen, hat uns die Liberalisierung auch eine im Vergleich zu anderen Ländern günstige Tariflandschaft verschafft, da war der Wettbewerb ein essenzieller Faktor.
Heute stehen wir an einer weiteren sehr wichtigen Schwelle, was die Ära des schnellen mobilen Internets angeht. Es ist die Basis für das Internet der Dinge, das sehr viele Bereiche des Lebens revolutionieren wird: Assisted Living kann da beispielsweise genannt werden, bei dem es darum geht, die Lebensqualität älterer beziehungsweise beeinträchtigter Personen zu verbessern.
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