Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 90

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Anwendungen im Bereich der Industrie 4.0 werden den Wirtschaftsstandort Österreich massiv voranbringen, aber auch Technologien wie automatisiertes Fahren, das eine völlig neue Perspektive im Bereich Mobilität bringt.

Mit dem TKG 2021 setzen wir auch das neue europäische Telekommunikationsrecht in Österreich um. Auf EU-Ebene wurden dabei vier der fünf wesentlichen Richtlinien zu­sammengeführt, überarbeitet und in den Europäischen Kodex für die elektronische Kom­munikation übergeführt.

Wir haben die Gelegenheit genutzt, um nach 20 Jahren das gesamte Telekommunika­tionsrecht mit 217 Paragraphen einer textlichen Neukodifizierung zu unterziehen, es kla­rer zu strukturieren und auch lesbarer zu machen. Das war ein sehr ambitioniertes Vor­haben, und mit dem Ministerratsbeschluss vom 22. September und der parlamentari­schen Behandlung haben wir die Grundlage geschaffen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Schaffung von Anreizen für Investitionen in die Telekommunikationsinfra­struktur, die Optimierung der Frequenzvergabeverfahren – das ist wichtig für den ra­schen Ausbau des Mobilfunks – und Verbesserungen im Bereich des Zivilschutzes. Das war uns ein ganz besonderes Anliegen: Wenn man sich die Naturkatastrophen der letzten Jahre vor Augen führt, ist klar, dass es essenziell ist, da auch europaweit vernetzt zu sein. Weiters gibt es Änderungen im Konsumentenschutz und im Bereich der Netz­sicherheit.

Vielleicht ganz kurz zu einigen Details: Wir schaffen Regulierungsansätze, die den Aus­bau von Breitband beschleunigen werden, und setzen eine wettbewerbsrechtliche Ver­einfachung von Kooperationen um, etwas, das längst notwendig war – die gemeinsame Nutzung von Sendemasten sei in diesem Zusammenhang beispielsweise angespro­chen. Auch die Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich wird eine wichtige Rolle spielen, und es gibt ein neues Standortrecht für die einfachere Errichtung von Mobilfunkinfrastruktur.

Bei den Neuerungen im Notrufwesen und bei Katastrophenwarnsystemen nehmen wir Anleihe an den europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystemen für Krisen. Da darf ich mich ganz herzlich beim Innenministerium und bei den Bundesländern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir werden unsere Vorhaben in diesem Bereich dann bis Mitte nächsten Jahres vollständig umgesetzt haben.

Wir schaffen einen einfacheren Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit beson­deren Bedürfnissen: In Zukunft wird es die Möglichkeit textbasierter Notrufe geben, auch das war längst an der Zeit. Frau Abgeordnete Erasim hat das Relayservice für gehörlose und schwerhörige Menschen angesprochen: Wir haben es bereits im Ausschuss dar­gelegt, auch die Expertinnen und Experten meines Hauses haben bereits erklärt, dass Relayservices von dieser Neuerung umfasst sind. Ich verstehe, dass die SPÖ als einzige Partei noch einen Grund gesucht hat, das neue TKG abzulehnen, ich möchte aber da­rauf hinweisen, dass es sich da um den falschen Grund handelt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wir haben für Menschen mit besonderen Bedürfnissen einiges überarbeitet und verbes­sert, was ja auch der ausdrückliche Wunsch der Bundesregierung und der befassten Ministerien war, die Hauptzuständigkeit liegt ja beim Gesundheitsministerium.

Kurz noch zu den Neuerungen im Konsumentenschutz: Die kompakte Vertragszusam­menfassung, die den Verbrauchern bereitgestellt werden muss, wird für eine deutliche Verbesserung betreffend Lesbarkeit und Verständlichkeit der Verträge sorgen. Auch Verbesserungen bei Maßnahmen gegen Nummernmissbrauch sind ein zentrales The­ma, ebenso die neue Möglichkeit, zwölf Monate nach Kündigung eines Internetvertrags E-Mails weiter an die zur Verfügung gestellte Adresse zu erhalten. All das sind wesent­liche Verbesserungen.

 


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