Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen darf, ist die Netzsicherheit, ein auch auf europäischer Ebene natürlich sehr intensiv diskutiertes Thema.
Wir schaffen ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer im Bereich des Ausbaus der 5G-Netze. Wir setzen damit eben auch die 5G-Toolbox, die die Europäische Kommission für die Mitgliedstaaten vorsieht, in nationales Recht um. Es wird ein Fachbeirat bei der Regulierungsbehörde eingesetzt, der alle zwei Jahre einen Wahrnehmungsbericht erstellen wird. Das alles wird dazu beitragen, dass wir vor allem auch im Bereich der Netzsicherheit gerüstet sind, nicht nur in der derzeitigen Ausgangslage, sondern vor allem auch für zukünftige Entwicklungen.
Das war so weit ein Überblick über das Telekommunikationsgesetz 2021. An dieser Stelle möchte ich dem überwiegenden Teil der Parlamentsparteien, den Telekomsprechern ein ganz großes Dankeschön für die gute Zusammenarbeit aussprechen. Ein ganz großes Dankeschön geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die in den letzten Monaten massiv gefordert waren, dieses Telekommunikationsgesetz auch umzusetzen, und die sehr intensiv daran gearbeitet haben.
Ich möchte um Zustimmung zur Regierungsvorlage bitten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.51
Präsidentin Doris Bures: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Katharina Kucharowits das Wort. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt einiges gehört. Nach sehr langen Verhandlungen steht heute ein neues Telekommunikationsgesetz auf der Tagesordnung, das wir debattieren. Es geht zum einen um längst überfällige Adaptierungen und Anpassungen, die eine digitale Welt dringend benötigt, und zum anderen natürlich auch um Änderungen auf Grundlage der europäischen Richtlinie.
Es geht um Frequenzen – wir haben es gehört –, es geht um deren Vergabe, es geht um Kooperationen, um KonsumentInnenschutzfragen und es soll – und ich sage bewusst soll – auch um verstärkten Netzausbau gehen. Ganz offen gesprochen ist aber das, was da stattfindet und was uns da heute auch vonseiten der Bundesministerin, aber auch von Kollegen und Kolleginnen der Regierungsfraktionen verkauft wurde, einfach zu wenig. Es ist nicht die Breitbandoffensive, von der da gesprochen wird, weil es einfach immer noch, und nicht nur irgendwo in den abgelegensten Tälern, sondern auch – wie soll ich sagen? – im Nachbarbundesland Niederösterreich, Flecken gibt, die nicht vom Internet erschlossen sind. Damit bleibt das Recht auf Internet aus, und das ist im Jahr 2021 höchst problematisch. (Beifall bei der SPÖ.)
Ja, Frau Bundesministerin, es gibt einige Punkte, die sind gut, Kollegin Oberrauner ist darauf eingegangen. Es gibt aber ganz klar – und wir haben das auch schon im Ausschuss kundgetan – drei Punkte, die für uns wesentlich sind, warum wir auch heute – auch heute, nicht nur im Ausschuss – diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Das eine ist das Thema Netzsperren, ein wirklich wichtiges Thema, das leider im Rahmen dieser TKG-Novelle nicht angegangen wurde. Da geht es zum einen um Netzneutralität, die gewährleistet sein muss, und zum anderen eben darum, Zensur zu verhindern. Es geht um beide Pole, nämlich um AnbieterInnen und NutzerInnen. Es ist sehr schade, dass die Gelegenheit nicht wahrgenommen wurde, um Netzsperren zu regeln. Im Rahmen des Ausschusses wurde ein Entschließungsantrag in Aussicht gestellt, um eine StakeholderInnenrunde einzuladen. Jetzt sehen wir da leider keinen Entschließungsantrag zur Thematik, Netzsperren zu regeln. (Zwischenrufe der Abgeordneten
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite