Zorba und Himmelbauer.) Das ist ein Punkt, warum wir heute ganz einfach auch nicht mitgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein zweiter, ganz, ganz wichtiger Punkt: KonsumentInnenschutzfragen, etwa die einseitige Auflösung von Verträgen von AnbieterInnen, weil sich die AGBs ändern. Wir sind der Meinung, es hätte Optionen gegeben, dass man keine Abschlagszahlungen für ein Handy zahlt (Zwischenruf der Abg. Himmelbauer), wenn der Anbieter, die Anbieterin plötzlich den Vertrag ändert. Diese Varianten gäbe es und auch die Richtlinie, werte Kollegen und Kolleginnen, gäbe das her. Wir haben konkrete Vorschläge geliefert, die leider nicht angenommen wurden.
Der dritte Aspekt, der heute auch noch zu erwähnen ist und der mir immer noch Bauchweh bereitet, ist die Auskunftspflicht, die Informationspflicht über die Abfrage meines Standortes. Wenn ich eine Notrufnummer wähle, entfällt im neuen TKG sozusagen die Informationspflicht darüber, der Anbieter braucht mich also nicht mehr automatisch darüber zu informieren. Es soll – ja! – neu geregelt werden, aber ganz ehrlich: Das ist eine ganz große Datenschutzgeschichte und es ist unserer Meinung nach ein Problem, dass auch das leider nicht gelöst wurde. Wir hätten eine Präzisierung vorgeschlagen, leider sind weder die ÖVP noch die Grünen darauf eingegangen.
Aufgrund der genannten Punkte werden wir dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen, weil es nämlich um einen stärkeren KonsumentInnenschutz, um das Recht auf Datenauskunft gehen muss, und das ist nicht gewährleistet. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.54
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Smolle. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich einmal dafür bedanken, dass man sich die Mühe gemacht hat, nicht ein existierendes Gesetz aufgrund von EU-Richtlinien etwas zu überarbeiten, sondern es wirklich neu zu kodifizieren und in eine transparente und gut lesbare Form zu bringen. Da geht das Danke an Sie, Frau Ministerin, an Ihr gesamtes Team, an all die Fachleute, die mitgewirkt haben, an die Sprecherinnen und Sprecher aller Parlamentsparteien, die sich in die Diskussion eingebracht haben, und schließlich auch an das Legistikteam, das das letztlich in eine so saubere, gut lesbare Form gebracht hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Inhaltlich möchte ich auf zwei Themen eingehen. Das eine Thema kann man als ökosoziale Marktwirtschaft, das zweite als Kundinnen- und Kundenorientierung bezeichnen.
Was meine ich mit ökosozialer Marktwirtschaft? – Dieser Gesetzentwurf hat ja das Ziel, dass wir rasch einen guten, breiten Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur bekommen. Dazu nützt man die Kräfte des Marktes, dazu nützt man den Wettbewerb, der sich ja auch schon in vieler Hinsicht bewährt hat. Gleichzeitig ist uns aber auch bewusst, dass es Wettbewerbsversagen geben kann, zum Beispiel in ganz entlegenen Regionen. Da besteht die Möglichkeit, steuernd einzugreifen. Letztlich ist das Ganze eine Infrastruktur, die so vital ist wie das Wasser, der Strom, die Schiene oder die Straße. Deshalb ist es auch ganz, ganz wichtig, dass sich die öffentliche Hand zur Verantwortung dafür bekennt und gegebenenfalls auch regulieren kann.
Es ist auch ökologisch, denn es werden gerade in der Produktion, in der Unfallverhütung, aber auch in der Erschließung des peripheren ländlichen Raumes sehr viele Grundlagen geschaffen, um unser Leben ökologischer und nachhaltiger zu machen.
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