Ich komme zum zweiten Punkt: Kundinnen- und Kundenorientierung, die man in diesem Entwurf ganz deutlich spürt. Einiges wurde schon angesprochen, ich denke an die Verpflichtung der Provider, eine transparente, gut verständliche Zusammenfassung für die Verträge vorzulegen. Kundenfreundlich ist es aber auch, im Hinblick auf die Frage, ob man auch andere Endgeräte, Endeinrichtungen verwenden kann, die Provider dazu zu verpflichten, dass sie die technischen Spezifikationen klarlegen, sodass jemand, der das Interesse hat, diesbezüglich etwas zu ändern, das auch durchaus machen kann.
Ein ganz wichtiger Punkt sind natürlich die Notrufe, vor allem für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dass das jetzt textbasiert möglich ist, ist ein großer Fortschritt. Es wird auch der technische, regulatorische Rahmen geschaffen, damit Videorelaycalls möglich gemacht werden. Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, dass auf einen Notruf oder Notcall per App reagiert wird, auch wenn die Person nicht die Möglichkeit hat, eine Botschaft dazu abzusetzen. Das kann in ganz prekären Situationen – denken Sie an einen Überfall oder an einen schweren medizinischen Notfall! – sehr, sehr hilfreich sein.
Das Thema der Netzsperren bleibt offen. Das ist wirklich ein hochsensibles, ganz wichtiges und komplexes Thema. Ich freue mich, wenn auch das angegangen wird, und möchte wirklich alle politischen Kräfte einladen, sich intensiv am Stakeholderprozess zu beteiligen, damit dann auch zu diesem Thema ein tragfähiger Entwurf herauskommt. – Ich sage herzlich Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
13.59
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier über das neue Telekommunikationsgesetz, das sehr lange diskutiert wurde. Umso mehr würde man sich ja von einem Gesetz, das so lange diskutiert wurde, erwarten, dass es so perfekt wie möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Zorba.) – Nein, eben nicht! Eben nicht! Das würden wir uns sehr wünschen.
Meine Kolleginnen haben ja schon vorgebracht, was uns abgeht: von Netzsperren bis Information über Datenabfragen an die Betroffenen nach § 53 Sicherheitspolizeigesetz. Wenn man weiß, wie das BMI aufgestellt ist, dann, muss ich sagen, mache ich mir umso mehr Sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten davon nicht informiert werden, dass Datenabfragen stattgefunden haben. Es gibt nicht einmal eine Alternative, sondern das ist ersatzlos gestrichen.
Vielleicht könnten Sie auch noch das heutige Ö1-„Morgenjournal“ nachhören, da ist auch einiges aufgezeigt worden. Es ist auch gelobt worden, auch von meinen Kolleginnen. Ich kann es, wenn Sie wollen, auch loben, denn es gibt wirklich Maßnahmen, die wir sehr begrüßen, deswegen war ja auch unsere Bereitschaft vorhanden, diesen Gesetzentwurf sehr wohl zu unterstützen, mit der Auflage, dass es einen Abänderungsantrag gibt, in dem eben diese Wünsche auch berücksichtigt werden. Was ist? – Nein, schmeckʼs! Wir werden es also nicht unterstützen können. (Abg. Himmelbauer: Wir haben uns zurückgemeldet und haben auch unsere Gründe dazu genannt!) – Bitte? (Abg. Himmelbauer: Wir haben uns zurückgemeldet, wir haben auch unsere Gründe dazu genannt, wieso es nicht möglich ist, diese Änderungen zu machen!) – Die Gründe, ja - - (Abg. Himmelbauer: Ja! Zum Beispiel, dass der Kodex das so vorsieht, dass es auch hier eine Abschlagszahlung gibt!) – Ja, ja. (Abg. Himmelbauer: Ja! – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.)
Wir haben auch unsere Gründe genannt, warum wir nicht mitgehen können. Wir werden den Gesetzentwurf leider nicht unterstützen, was uns sehr leidtut, denn nach so vielen Jahren Diskussion und Vorbereitung wären wir sehr gerne mitgegangen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
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