Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 101

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mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und das Medizinproduktegesetz geändert werden, 1072 der Beilagen, TOP 11

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

a) In Artikel 2 wird im Titel nach dem Wort „Medizinproduktegesetzes“ die Zahl „2021“ angefügt.

b) In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung Z 1:

„In § 14 Abs. 4 Z 6 wird das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.“

c) In Artikel 2 entfällt die 2.

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Zur Begründung: Zum einen geht es darum, dass wir im Medizinproduktegesetz eine Klarstellung vornehmen, insbesondere was die Ethikkommission und die Zusammen­setzung dieser anbelangt. Zum anderen geht es darum, dass aufgrund einer Reevaluie­rung nicht mehr davon auszugehen ist, dass eine Verlängerung der Bestimmung des § 81 Abs. 4 über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich ist.

Zum anderen möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1824/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das Covid-19-Maßnahmengesetz ge­ändert werden, 1067 der Beilagen, TOP 6

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 Z 8 wird in § 7 Abs. 3a nach dem Wort „Bürgermeister“ die Wortfolge „mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde“ eingefügt.

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Da gehen wir eben ganz konkret auf die Kritik ein, dass wir den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern allein zu viele Möglichkeiten in der Epidemiebekämpfung geben. Dem können wir durchaus etwas abgewinnen. Eine Regionalisierung bei manchen Maßnah­men ist aus unserer Sicht zwar sinnvoll, aber wenn wir das in Abstimmung mit den Be­zirksbehörden machen, macht das durchaus Sinn.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die beste Möglichkeit aktuell gegen die Pandemie zu kämpfen jene ist, sich impfen zu lassen. Das sehen wir tagtäglich an den Zahlen. Ich weiß schon, dass Kollegin Belakowitsch gleich herauskommen und wahr­scheinlich das Gegenteil behaupten wird. (Abg. Belakowitsch: Was Sie alles wissen!) Wenn wir eine hohe Durchimpfungsrate haben, können wir die vielen, leider notwendi­gen Maßnahmen auch früher wieder beenden, das sehen wir an Ländern wie Dänemark und Norwegen. Dementsprechend wäre es einfach wichtig, sich impfen zu lassen, imp­fen zu gehen.

Ich möchte meinen Appell für das Impfen damit beenden, dass ich die Jugendlichen in Österreich auf Folgendes hinweise: Bitte geht impfen! Auch euch kann Covid treffen,


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