auch euch kann Long Covid treffen. Noch ein Hinweis: Liebe Jugendliche in Österreich, ab 14 könnt ihr selber entscheiden und seid nicht mehr darauf angewiesen, dass eure Eltern für euch entscheiden, ob ihr impfen geht oder nicht. Nutzt diese Möglichkeit, seid gescheiter als andere! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
14.26
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1924/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und das Medizinproduktegesetz geändert werden (1072 der Beilagen) (TOP 11)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 2 wird im Titel nach dem Wort „Medizinproduktegesetzes“ die Zahl „2021“ angefügt.
b) In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung Z 1:
„In § 14 Abs. 4 Z 6 wird das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt.“
c) In Artikel 2 entfällt die Z 2.
Begründung
Zu a):
Artikel 2 (Titel):
Wenngleich dies ohnehin aus der Promulgationsklausel hervorgeht, wird der Titel berichtigt, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Änderung des Medizinproduktegesetzes 2021 handelt.
Zu b):
Artikel 2 Z 1 (§ 14 Abs. 4 Z 6 des Medizinproduktegesetzes 2021):
Klarstellung, dass der Ethikkommission entweder ein technischer Sicherheitsbeauftragter einer Krankenanstalt oder eine Person mit einem Studienabschluss in biomedizinischer Technik oder einem abgeschlossenen Ingenieur- oder naturwissenschaftlichem Studium mit zumindest dreijähriger Erfahrung im Bereich der biomedizinischen Technik anzugehören hat.
Zu c):
Artikel 2 Z 2 (§ 84 Abs. 3 des Medizinproduktegesetzes 2021):
Aufgrund einer Reevaluierung ist nicht mehr davon auszugehen, dass eine Verlängerung der Bestimmung des § 81 Abs. 4 über den 31. Dezember 2021 hinaus erforderlich ist.
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