Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 139

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16.19.06

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Arbeitsminister! Herr Gesundheitsminister! Ich habe mir aus diesen Berichtsvorlagen, Vorschlägen und Anträgen das Thema Sonderbetreuungszeit herausgenommen.

Sonderbetreuungszeit ist mehr als ein Wort, zumal das Recht auf Sonderbetreuungszeit für viele Eltern, für viele Mütter und Väter zu einem Anker geworden ist. Wir wissen, es gibt bei Krankheit von Kindern Pflegefreistellung, es gibt, wenn plötzlich etwas auftritt, die Möglichkeit, sich frei zu nehmen. Es hat aber vor 1,5 Jahren noch keinen Rechts­anspruch gegeben. Damals wurde zum ersten Mal darüber geredet, dass es wichtig wäre, die Sonderbetreuungszeit mit der Arbeitgeberseite zu vereinbaren, damit Eltern – Mütter, Väter und vor allem sehr geforderte Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher , die beim Lernen geholfen, betreut und nebenbei gearbeitet haben, zumindest auch bis zu drei Wochen Erleichterung bekommen können.

Es hat allerdings doch einige Monate – bis zum November 2020 – gedauert, bis dieser Rechtsanspruch hier im Parlament beschlossen wurde, und dann war im neuen Schul­jahr alles wieder ganz anders. Ich glaube, es ist wichtig, die Geschichte dazu zu erzäh­len, weil bei den Erwachsenen, aber natürlich auch bei den Kindern tiefste Unsicherheit hervorgerufen wurde. Zu Beginn war nicht klar: Ist eine Schule offen, ist eine Schule zu? Gibt es Betreuung oder nicht?  Wenn es Betreuung gibt, gibt es keine Sonderbetreu­ungszeit und keine Freistellung.

Im Juli letzten Jahres ist die Regelung ausgelaufen, und im Herbst war für Eltern wieder diese Unsicherheit da. Ich darf Sie und uns alle nur daran erinnern: Es waren in der ersten Schulwoche an die 450 positiv getestete Kinder zu verzeichnen, und es wurde über mehr als 300 Klassen Quarantäne verhängt. Das ist nur einen Monat her, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es waren damals schon 8 000 Kinder in Quarantäne – und die Eltern hatten noch immer keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit.

Dann hat es viel Druck gegeben. Das war notwendig und wichtig. Die Sozialpartner haben sich diesbezüglich gut verständigt, der Gewerkschaftsbund hat maßgeblich dazu beigetragen. Wir haben unseren Beitrag geleistet und gemeinsam haben wir ein Ein­lenken erreicht. Der vorläufige Vorschlag war, dass diese Sonderbetreuungszeit ab Ok­tober wieder eingeführt werden soll. Dann musste noch einmal Druck her, um den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit September fortzusetzen.

Man muss schon auch an die Kinder denken: das Chaos zu Beginn, ohne Freitestung 14 Tage Quarantäne, mit Freitestung zehn Tage Quarantäne, ganze Klassen, die heim­geschickt wurden. Momentan beträgt die Quarantäne fünf Tage, wenn nur der Sitznach­bar oder die Sitznachbarin positiv getestet wird. Dieses Chaos bedeutet natürlich auch große Sorge für Eltern, einen Anruf zu bekommen und dann nicht zu wissen: Habe ich mein Kind abzuholen? Wie lang muss es nun zu Hause sein? Man muss sofort dem Arbeitgeber bekannt geben, dass Sonderbetreuungszeit beansprucht wird. Man muss darauf achten, dass niemand anderer Zeit hat, nur man selbst. Beide Elternteile müssen arbeiten. Die Regelung ist also sehr verschärft, was die Möglichkeit betrifft, den Rechts­anspruch auf Sonderbetreuungszeit in Anspruch zu nehmen. (Abg. Michael Hammer: Alles so furchtbar, na?!)

Herr Bundesminister Kocher, ich habe Sie bereits im Ausschuss gefragt, ich frage Sie heute noch einmal: Warum endet diese Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonder­betreuungszeit mit Silvester, also mit 31.12.? Was ist nach den Weihnachtsferien? Sie haben mir und uns allen im Ausschuss geantwortet: Na ja, ich gehe davon aus, dass dann schon ganz viele Kinder geimpft wurden. Der Herr Gesundheitsminister ist jetzt gerade nicht mehr da, ich wollte aber auch ihn noch einmal miteinbeziehen. Erstens


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