16.28
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Liebe Frau Kollegin Heinisch-Hosek! Ja, ich teile so manche Sorge, die Sie hier am Rednerpult geäußert haben. Geschätzter Herr Arbeitsminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Und auch verehrte Zuseher daheim, die Sie dieser Debatte heute hoffentlich interessiert folgen! Es ist aber so, dass wir die Familien in der Pandemie unterstützen und zeitnah auf das reagieren, was erforderlich ist, meine Damen und Herren! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Die Pandemie hat gezeigt, dass gerade Frauen und Familien in dieser Zeit vieles geschultert haben, und umso wichtiger ist es, dass wir gut auf die Familien und besonders auch auf die Frauen schauen und Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Das, meine Damen und Herren, steht nun zur Debatte.
Ich möchte einerseits auf die Sonderbetreuungszeit eingehen, die nun bis Ende dieses Jahres verlängert wird – erst einmal vorab, solange es notwendig ist. Ich werde andererseits auch auf den Schutz der Schwangeren eingehen. Darüber hinaus ist es mir aber ganz wichtig, den Blick heute auf die Familien und insbesondere auf die Frauen zu lenken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Die Sonderbetreuungszeit, meine Damen und Herren, ist eine ganz wichtige Hilfe, und seit November letzten Jahres besteht ein Rechtsanspruch. Eingesetzt haben wir die Sonderbetreuungszeit bereits im März letzten Jahres.
Mittlerweile können sich Eltern oder auch Frauen, Alleinerziehende – wie auch immer, Betreuungspersonen –, wenn sie Kinder bis 14 oder Menschen mit Behinderung zu betreuen haben, als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Der Dienstgeber bekommt das Entgelt ersetzt, und der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin bekommt das Entgelt bis zu vier Wochen weiter ausbezahlt. Das geschieht immer dann, wenn eine behördliche Schließung einer Schule oder Betreuungseinrichtung insgesamt oder zumindest in Teilen erfolgt. 15 Millionen Euro sind allein im letzten Jahr dafür ausgegeben worden, 6,1 Millionen Euro sind es heuer schon, laut dem von Arbeitsminister Kocher im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgelegten Bericht.
Wir unterstützen die Familien und Frauen in der Pandemie darüber hinaus aber auch durch den Kinderbonus, durch den Familienbonus Plus mit 1 500 Euro pro Kind, durch den Coronafamilienhärteausgleich, durch die Coronakurzarbeit – zu 45 Prozent kommt diese den Frauen zugute –, durch die Lohnsteuersenkung von 25 auf 20 Prozent. Das alles geht in die Geldtasche der Familien! Ich möchte auch den Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 145 Millionen Euro erwähnen. Meine Damen und Herren, uns sind die Familien wichtig, und wir haben gerade in der Pandemie viel für die Familien getan! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ein zweiter Punkt, der mir gerade auch als Arbeitnehmervertreterin ganz wichtig ist, ist der Schutz der Schwangeren. Wir wissen, dass die Schwangeren sich erst seit Mai auf Empfehlung hin impfen lassen können. Wir werden jetzt die Geltungsdauer des § 3a Mutterschutzgesetz bis Ende dieses Jahres verlängern, sodass die Frauen auch weiterhin einen Rechtsanspruch auf bestimmte Schutzmaßnahmen haben, wenn sie in ihrer Berufsausübung Körperkontakt haben. Da gibt es dann unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber das regeln kann. Wir werden das also weiter verlängern; das ist eine ganz wichtige Maßnahme zum Schutz der Schwangeren. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Meine Damen und Herren, wir werden die Familien mit der ökosozialen Steuerreform massiv entlasten! (Abg. Belakowitsch: Belasten! ...!) Wir werden den arbeitenden Menschen und den Familien ein Entlastungspaket bringen, von dem wirklich jeder profitieren kann. Der Familienbonus wird auf 2 000 Euro erhöht. Wir werden die Familien auch weiterhin unterstützen. Gerade gestern haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht und damit Minister Faßmann aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern ein zukunftsfähiges
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