Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 190

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Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe und die von ihr vorgelegten Belege für ein System des parteipolitischen Missbrauchs öffentlicher Gelder und Strukturen un­ter der Führung von Sebastian Kurz und seinen Gefolgsleuten übertreffen sämtliche Be­fürchtungen. Das bisher Bekannte ist womöglich nur die Spitze des Eisbergs.

Damit klar wird, wer die politische Verantwortung dafür trägt, dass in unserem Land in den letzten Jahren ein mutmaßliches System der Korruption und des Machtmissbrauchs zum zentralen Instrument von Regierungspolitik werden konnte, muss die Aufklärung dort fortgesetzt werden, wo der „Ibiza“-Untersuchungsausschuss aufhören musste. Der Kontrollauftrag, den die Bundesverfassung dem Nationalrat überträgt, gebietet dies.

Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen daher gemäß Art. 53 Abs. 1 2. Satz B VG sowie § 33 Abs. 1 2. Satz GOG NR die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit folgendem

Untersuchungsgegenstand

Untersuchungsgegenstand ist das Gewähren von Vorteilen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen durch Organe der Vollziehung des Bundes im Zeit­raum von 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021 sowie diesbezügliche Vorbereitungs­handlungen auf Grundlage und ab Beginn des „Projekts Ballhausplatz“ auf Betreiben eines auf längere Zeit angelegten Zusammenschlusses einer größeren Anzahl von in Organen des Bundes tätigen Personen, bestehend aus der ÖVP zuzurechnenden Mit­gliedern der Bundesregierung, StaatssekretärInnen sowie MitarbeiterInnen ihrer politi­schen Büros, zu parteipolitischen Zwecken und die damit gegebenenfalls zusammen­hängende Umgehung oder Verletzung gesetzlicher Bestimmungen sowie der dadurch dem Bund gegebenenfalls entstandene Schaden. 

Beweisthemen und inhaltliche Gliederung des Untersuchungsgegenstands

1.          Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren

Aufklärung über Vorwürfe der parteipolitischen Beeinflussung der Vergabe von Aufträ­gen in den Bereichen Beratung, Forschung, Kommunikation und Werbung einschließlich Eventmanagement sowie von Aufträgen und Förderungen mit einem Volumen von 40.000 Euro oder mehr zu mutmaßlichen Gunsten von mit der ÖVP verbundenen Per­sonen und den dem Bund daraus entstandenen Kosten, und insbesondere über

-             Einflussnahme auf Vergabeverfahren zu Gunsten politisch nahestehender Unternehmen mit dem mutmaßlichen Ziel, indirekte Parteienfinanzierung zu tä­tigen, insbesondere in Hinblick auf die Vergabe von Kommunikations- und Mei­nungsforschungsaufträgen und sonstigen wahlkampfrelevanten Dienstleistun­gen;

-             Beauftragung von Studien und Umfragen zu mutmaßlichen Gunsten politischer Entscheidungsträger der ÖVP durch Bundesministerien sowie durch Unterneh­men, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist;

-             Beauftragung von Unternehmen, die auch für die ÖVP oder verbundene Per­sonen tätig sind, insbesondere das Campaigning Bureau, die Blink Werbeagen­tur, die GPK GmbH, die Media Contacta GmbH, Schütze Positionierung, Re­search Affairs und das tatsächliche Erbringen der gewünschten Leistungen; all­fällige Mängel in der Dokumentation der Leistungserbringung; die mögliche Um­gehungskonstruktion, diese Unternehmen als Subunternehmer zu tarnen;

-             Buchungen von Inseraten, insbesondere den sprunghaften Anstieg der Insera­tenausgaben im Jahr 2017 im Bundesministerium für Europa, Integration und


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