- Seite 333: „Der vom BMF vorgegebene Zeitplan reichte weder dafür aus, dass sich die Aufsichtsratsmitglieder mit ihrer Aufgabe vertraut machen konnten, noch konnte erwartet werden, dass ernst zu nehmende Kandidaten aus dem privaten Berufsleben in etwas mehr als einem Monat nach der Ausschreibung zur Übernahme der ausgeschriebenen Tätigkeit bereit sein konnten.“
- Seite 334: „Die Objektivität des Ausschreibungsvorgangs war nicht gegeben. Die mit der Vorbereitung der Ausschreibung befassten Personen, nämlich der potenzielle Bewerber Kabinettschef und Generalsekretär des BMF Schmid und seine Mitarbeiter, setzten, wie im Bericht ausführlich festgestellt, alles daran, Formulierungen zu finden, die die Kandidatur Schmids mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend machen konnten.“
- Seite 334: „Die bewusst zur Bevorzugung der Kandidatur Schmids in die Ausschreibung aufgenommenen Passagen minderten die Effektivität der Ausschreibung, weil allein durch das Kriterium „Erfahrung in Aufsichtsräten staatlicher und teilstaatlicher Unternehmen“ Bewerber aus der internationalen und der nationalen Privatwirtschaft ausgeschlossen werden konnten.“
- Seite 335: „Der Bestellung von Schmid zum Vorstand der Öbag mangelte es trotz der durchgeführten Ausschreibung im Ergebnis auch an der Transparenz, weil für den Uneingeweihten nicht erkennbar war, dass durch den dargestellten Kriterienkatalog und dessen unkritische Übernahme durch die Aufsichtsratsmitglieder Schmid besonders bevorzugt wurde.“
- Seite 335: „Wenngleich eine Verschränkung der beiden Vorgänge nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte, hat die Untersuchung doch eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen „Deal“ in Zusammenhang mit der Vorstandsbestellung von Schmid ergeben.“ (335)
- Seite 567 zu Spenden als Gegenleistung für Gesetze: „Auffällig ist allerdings eine Spende über insgesamt EUR 50.000, die Ende 2017 und Mitte 2018 in zwei Tranchen von der Premiqamed Group an die ÖVP geleistet wurde. Ein Zusammenhang mit der für die Premiqamed Group vorteilhaften gesetzlichen Erhöhung des Prikraf-Fonds um EUR 14,7 Millionen liegt nahe (siehe Kapitel 8 „Prikraf“ Punkt 4.4.). Strafverfahren sind anhängig.“
- Seite 669: „Zwar liegen, wie ebenfalls bereits in den Feststellungen und der Beweiswürdigung thematisiert, mehrere ungewöhnliche Handlungsweisen insbesondere von Fuchs und Pilnacek vor. […] Sehr ungewöhnlich erscheint, dass auf dem Mobiltelefon Pilnaceks Fotografien von Aktenbestandteilen aufgefunden wurden, die möglicherweise aus Verschlussakten stammen. Diese Dokumente lassen sich auch als Informationsquellen für von den Ibizaermittlungen betroffene Politiker interpretieren.“
- Seite 700: „Weder Pilnacek und Fuchs, noch die beteiligten Oberstaatsanwälte konnten für die Ermittlungen in der Ibizaaffäre im gegenseitigen Kontakt als unbefangen bezeichnet werden. Dieser Umstand wurde schon durch die Ausgangssituation nahe gelegt und ist in der Folge durch zahlreiche im Bericht festgestellte Verhaltensweisen offenbar geworden.“
- Seite 700: „Probleme gab es aber nicht nur in der Zusammenarbeit der WKStA mit der OStA und dem BMJ, sondern auch zwischen der WKStA und der Soko Tape. Dass durch die gegenseitige sich ständig verhärtende Kompromisslosigkeit auch Ermittlungserfolge beeinträchtigt wurden, wird eindrücklich durch die offenbar aufgrund von Informationsschwierigkeiten unterbliebene Sicherstellung des Mobiltelefons und des Laptops von Melicharek sichtbar.“
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