Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 226

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Organs des Bundes wohl jeweils unter der Begründung eines Abhängigkeitsverhältnis­ses zum Dritten sind solche Konstellationen ebenfalls vom Untersuchungsgegenstand erfasst. Der Nachteil tritt jedenfalls immer beim Bund ein.

Zur Abgeschlossenheit:

Der Ausschussbericht (AB 439 BlgNR XXV. GP, 4) führt aus, dass ein Vorgang jedenfalls dann als „abgeschlossen“ angesehen werden könne, wenn sich die Untersuchung auf einen zeitlich klar abgegrenzten Bereich in der Vergangenheit bezieht. Das Erfordernis der Abgeschlossenheit schließe nicht aus, dass damit in Verbindung stehende Handlun­gen noch offen sind. Dies ergibt sich im Übrigen bereits daraus, dass anderenfalls die Ausnahme des Art. 53 Abs. 4 B-VG von der Vorlageverpflichtung an einen Untersu­chungsausschuss überflüssig wäre.

Als maßgeblicher Beginn der Untersuchung wird im vorliegenden Fall der 18. Dezember 2017 und somit die Angelobung von Sebastian Kurz als Bundeskanzler bestimmt. Ab diesem Zeitpunkt kam Kurz auch formal die führende Stellung zu. Auf Grund ausdrück­licher Anordnung werden auch alle Handlungen auf Grund des Projekts Ballhausplatz, die laut WKStA bereits 2014 und somit vor dem 18. Dezember 2017 begannen, als Vor­bereitungshandlungen erfasst, da diese in untrennbarem Zusammenhang mit den späte­ren Handlungen zur Vorteilsgewährung stehen. Insbesondere das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie das Bundesministerium für Finanzen werden daher ihre Aktenbestände bereits ab dem Jahr 2014 zu sichten haben, da die im „Projekt Ballhausplatz“ relevanten Akteure im Zeitraum vor 18. Dezember 2017 in diesen Ressorts tätig waren.

Das Ende des Untersuchungszeitraumes wird mit 11.10.2021, sohin dem Tag der Ent­lassung von Sebastian Kurz als Bundeskanzler durch den Bundespräsidenten festge­legt.

Auch wenn mit dem Vorgang in Verbindung stehende Handlungen weiterhin offen sind, ist durch die Festlegung eines ausdrücklichen Enddatums das Erfordernis der Abge­schlossenheit erfüllt (vgl. VfGH 14.9.2018, UA1/2018, 86; VfSlg. 20304/2018, 179ff; Kon­rath/Neugebauer/Posnik, aaO, 218; Konrath/Posnik, aaO, 12).

1                    https://www.profil.at/wirtschaft/bisher-unveroeffentlichte-chats-kurz-kann-jetzt-geld-scheissen/401407647

2            https://www.falter.at/zeitung/20170919/projekt-ballhausplatz

3            https://www.profil.at/oesterreich/die-komplette-anordnung-zur-oevp-hausdurchsuchung-das-sind-die-vorwuerfe/401760906

4            Vgl. https://www.addendum.org/parteienfinanzierung/oevp-mediaselect/

5            https://www.profil.at/wirtschaft/hygiene-austria-geplatzter-masken-deal-mit-der-regierung/401208109

6            https://zackzack.at/2020/07/29/das-mckinsey-kartenhaus-kurz-orf-stiftungsrat-steckt-hinter-koestingers-coronatest-desaster/

7            Falter 36/2021: Gurgel! Spül! Verdiene!

8            https://www.sn.at/politik/innenpolitik/tuerkise-inserate-fuer-den-bauernbund-110232697

9            https://www.falter.at/maily/20200224/kasse-machen-mit-der-postsparkasse

10          https://www.profil.at/wirtschaft/neue-pilnacek-chats-vorpreschen-der-wksta-verhindern/401431324

 


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