21.28

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Wertes Präsidium! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Ich möchte einen Punkt aus dem Konvolut der Rechnungshof­berichte herausgreifen, der mir auch persönlich sehr wesentlich erscheint, nämlich die mangelnde Regelung und die fehlende Sensibilität bei der Medikamentenverschreibung. Dabei geht es um Lobbying, um Einflussnahme und schlussendlich auch um Korrup­tionsprävention.

Ein gutes Beispiel dafür ist die gesetzliche Regelung, dass Ärzte Medikamente aufgrund von Handelsnamen verschreiben. Was bedeutet das konkret? – Das heißt, der Arzt entscheidet darüber, welches Medikament gekauft und schlussendlich von der Kranken­kasse zu bezahlen ist.

Doch wohin ein solches System führt, sieht man ganz gut in den USA: Dort gibt es eine Opioidkrise. Was ist dort genau passiert? – Ärzte haben starke Schmerzmedikamente verschrieben, von denen eine hohe Suchtgefahr ausging. Viele Betroffene wurden des­halb von solchen starken Opioiden abhängig. Die Ärzte haben diese Medikamente unter anderem deswegen verschrieben, weil sie sich mit Vortragshonoraren von Pharma­fir­men, von großen Unternehmen etwas dazuverdient haben. Das Geld erhielten sie, weil sie diese Medikamente verschrieben haben.

Die Folge davon war und ist eine schwere soziale und gesundheitliche Krise. Nur um ein bisschen zu veranschaulichen, was das bedeutet, und es auf den Punkt zu bringen: In den USA starben 2020 93 331 Menschen an dieser Überdosis. Damit sterben dort mehr Menschen jährlich an Opioiden als durch Waffen oder durch Autounfälle. Dem kann man vorbeugen. Das ist ein soziales Problem und, wie gesagt, eine gesundheitliche Krise.

Die Alternative und die Antwort wäre, wenn Ärzte nicht mehr darüber entscheiden, welche Medikamente tatsächlich gekauft werden, sondern lediglich, welchen Wirkstoff ein Patient braucht. Dann hat die Apotheke immer das günstigere Präparat mit eben­diesem Wirkstoff herauszugeben. Dadurch wäre die Einflussnahme von Pharmaunter­nehmen auf die Entscheidung, welche Medikamente gekauft werden, deutlich geringer.

Unser Gesundheitsminister hat sehr wohl auch im Ausschuss angekündigt, diese Situ­ation zu entschärfen, indem eine Wirkstoffverschreibung ermöglicht wird. Das freut mich besonders, vor allem wenn man sieht, wie viel sich Pharmaunternehmen bereits jetzt Lobbying rund um die Medikamente kosten lassen. So rechnet der Rechnungshof vor, dass allein im Jahr 2017 rund 140 Millionen Euro direkt an Angehörige der Fachkreise und Institutionen geflossen sind.

Aufgrund dieses Rechnungshofberichtes sollen aber auch weitere Schritte gesetzt werden. So haben wir im Ausschuss erfahren, dass in den überprüften Bundesländern etwa das Vergabegesetz, das eben im Grund zu transparenten und kostengünstigen Beschaffungen durch die öffentliche Hand führen sollte, eigentlich gar nicht eingehalten wird. Da wäre es sicher gut, den Ländern zur Seite zu stehen und gemeinsam zu ver­suchen, diese Beschaffungsprozesse auf transparente und auch gute Beine zu stellen. Ich glaube, das wäre auch notwendig. In Umsetzung dieser zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes könnte der Bund, also wir, ja seine Expertise und Erfahrungen im Be­reich der öffentlichen Vergaben einbringen und die Länder so als guter Partner gerade bei diesen Verbesserungen des Einkaufs unterstützen. Immerhin geht es dabei um unser aller Steuergeld, und wir sind es den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig und ihnen gegenüber verpflichtet, mit ihrem Geld achtsam zu haushalten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

21.32

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. Ich freue mich. – Bitte.