Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Ebenfalls nicht.

Können wir in den Abstimmungsvorgang eingehen? SPÖ? Grüne? NEOS? – Kein Widerspruch. Dann gehen wir in die Abstimmung ein.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe erlassen wird und das Bank­wesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstän­digenvorsorgegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 1145 der Beilagen.

Dazu gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Haubner und Tomaselli. Ich werde zuerst über den Zusatzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf im Ge­samten abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Haubner, Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag betreffend Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, daher angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich auch um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investment­fonds­gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geän­dert werden, in 1100 der Beilagen.

Dazu gibt es einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Fuchs, Kolleginnen und Kollegen.

Ich lasse zuerst über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 3 abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, den bitte ich wiederum um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Dritte Lesung:

Wer dem in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1147 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um eine dementsprechende Zustimmung. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Dritte Lesung:

Wer stimmt in dritter Lesung zu? – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Finanzausschusses, den Ab­schluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und den Ver­einigten Arabischen Emiraten zur Abänderung des am 22. September 2003 in Abu Dhabi unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, in 1030 der Beila­gen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Finanzausschusses, den Ab­schluss des Staatsvertrages: Zweites Protokoll zur Abänderung des am 8. Oktober 1985 in Seoul unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Re­pu­blik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 28. Mai 2001 in Seoul unterzeichneten Protokolls, in 960 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu genehmigen.

Das ist einstimmig angenommen.

Ich danke.