Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz u.a., Änderung (1100 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 389/BNR
Dafür: V, G. Dagegen: S, F, A
Beschlossen im Nationalrat 389/BNR, Dafür: V, G. Dagegen: S, F, N

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Es werden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben der Fondsverwalter im Tätigkeitsmitgliedstaat sowie der Einstellung des grenzüberschreitenden Vertriebs vereinheitlicht
  • Für Alternative Investmentfonds wird die Möglichkeit des Pre-Marketings geregelt
  • Weiters werden einige Änderungen vorgenommen, die sich aus der Aufsichtspraxis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ergeben haben. Insbesondere soll zur Vermeidung von Liquiditätsinkongruenzen eine Rückgabe von Anteilen an Immobilien-Investmentfonds nur mehr zu bestimmten Stichtagen möglich sein sowie eine Mindestbehaltedauer vorgesehen werden
  • Weiters sollen jene Vorschriften betreffend Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen für Verstöße gegen die in Art. 19a Abs. 1 sowie Art. 19b der Verordnung (EU) 2019/2089 genannten Anforderungen vorgesehen werden, die zum Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/2089 notwendig sind
Stand: 13.10.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
Dagegen:
SPÖ
FPÖ
NEOS

Mitglied der Bundesregierung

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

Bundesministerium für Finanzen

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