Finanzausschuss diskutiert Pfandbriefgesetz sowie neue Regeln für Investmentfonds
Anträge der NEOS zur Abschaffung der kalten Progression sowie Altersvorsorge vertagt
Wien (PK) – In einer breitgefächerten Diskussion widmete sich der heutige Finanzausschuss einem neuen Pfandbriefgesetz sowie neuen Regeln für Investmentfonds. Die beiden Regierungsvorlagen wurden mehrheitlich beschlossen. Drei Initiativen der NEOS wurden hingegen vertagt.
Neues Pfandbriefgesetz: Änderungen in 2. Lesung möglich
Durch die Novelle sollen die in unterschiedlichen Bundesgesetzen enthaltenen Regelungen zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen (Pfandbriefe und fundierte Bankschuldverschreibungen) bereinigt werden. Außerdem wird auf neue EU-Regelungen in diesem Bereich reagiert, erklärte Peter Haubner (ÖVP) die Eckpunkte des neuen Pfandbriefgesetzes (1029 d.B.). Darin wird etwa geregelt, dass alle Kreditinstitute eine Berechtigung zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen erlangen können. Die zulässigen anerkennungsfähigen Deckungswerte sollen einheitlich geregelt und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Zur Minderung des produktspezifischen Liquiditätsrisikos ist ein verpflichtender Liquiditätspuffer für den Deckungsstock vorgesehen. Ziel sei es, eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für die Banken zu schaffen, betonte die ÖVP.
ÖVP und Grüne brachten einen Abänderungsantrag mit Klarstellungen und Ergänzungen ein. Darin wird beispielsweise klargestellt, dass der besondere Verwalter nur bei der Insolvenz bestellt werden kann. Haubner hielt fest, dass er "weitere Optimierungen" in 2. Lesung anstrebe. Insbesondere bei den Deckungsstöcken sah er diskussionsbedarf. Ziel sei, die faktische Schlechterstellung der KundInnen zu vermeiden.
Die SPÖ ortete weiteren Sicherheitsbedarf. Selma Yildirim anerkannte, dass mehrere Materiengesetze zusammengeführt werden. Bedenken hegte sie betreffend den externen Treuhandschaften. Vorerst stimmte die SPÖ gegen die Regierungsvorlage, behielt sich aber eine Zustimmung nach Ausgestaltung der Letztfassung im Plenum vor. Verbesserungspotential sahen auch die NEOS. Gerald Loacker stellte fest, dass separate Zustimmungserklärungen einen großen administrativen Aufwand zur Folge hätten. Daher traten die NEOS für eine standardisierte Zustimmungserklärung ein. Seitens der FPÖ schloss sich Hubert Fuchs den Bedenken seiner VorrednerInnen an. Auch die FPÖ will die Endversion abwarten und behält sich die Zustimmung im Plenum vor. Nina Tomaselli (Grüne) unterstrich die enorme wirtschaftliche Bedeutung von Krediten. Die Bedenken der Opposition hielt sie für "schwarzmalerisch". Große Teile des Gesetzes würden Fortschritt bringen, unterstrich sie.
Bei der Abstimmung stimmten ÖVP und Grüne für die Regierungsvorlage in abgeänderter Form.
Neue Regeln für Investmentfonds – Mindestbehaltedauer führt zu Diskussionen
Neue Regeln für Investmentfonds sollen regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb verringern. Dazu liegt dem Finanzausschuss ein Gesetzesentwurf der Regierung vor, mit dem zahlreiche Anpassungen ans Europarecht durchgeführt werden. Die Neuregelung hat zum Ziel, regulatorische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb durch Beseitigung unnötig komplexer und aufwendiger Anforderungen und durch verstärkte Transparenz zu verringern, ohne dabei den Anlegerschutz zu vernachlässigen, erklärte Haubner.
Konkret sollen die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben der FondsverwalterInnen im Tätigkeitsmitgliedstaat sowie der Einstellung des grenzüberschreitenden Vertriebs vereinheitlicht werden. Für Alternative Investmentfonds wird die Möglichkeit des Pre-Marketings geregelt. Weiters sind Änderungen geplant, die sich aus der Aufsichtspraxis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ergeben haben. Insbesondere soll zur Vermeidung von Liquiditätsinkongruenzen eine Rückgabe von Anteilen an Immobilien-Investmentfonds nur mehr zu bestimmten Stichtagen möglich sein sowie eine Mindestbehaltedauer vorgesehen werden, führte Tomaselli (Grüne) aus. Darüber hinaus werden Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen vorgesehen (1100 d.B.).
Die Festsetzung einer Mindesthaltedauer löste eine hitzige Diskussion im Finanzausschuss aus. Kai Jan Krainer (SPÖ) machte sich unisono mit Hubert Fuchs und Michael Schnedlitz (beide FPÖ) dafür stark, KleinanlegerInnen mit Anteilen unter einem Wert von 100.000 € von dieser Haltefrist auszunehmen. Karin Doppelbauer (NEOS) begrüßte Teile des Gesetzes, befürchtete aber Hürden in anderen Teilen. Alle drei Oppositionsparteien stimmten vorerst gegen die Neuregelungen, behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum bei Änderungen vor. Tomaselli erläuterte, dass eine Einführung einer solchen Grenze dem Ziel, Liquiditätsinkongruenzen zu vermeiden, zuwiderlaufen würde und Immobilieninvestments langfristiger Natur seien. Fuchs hielt dies für eine Bevormundung der KleinstinvestorInnen und sah darin eine Sicherheit für Investmentfonds statt für KleinanlegerInnen.
Seitens des Finanzministeriums hieß es dazu, das Gesetz leiste einen Beitrag zu mehr Finanzmarktstabilität. Durch die Mindesthaltezeit werde dem Fonds die Möglichkeit gegeben, Immobilien zu verkaufen, dies sei nicht innerhalb eines Tages möglich. Die Einführung einer Betragsgrenze sei überdies schwer administrierbar.
Die Neuregelung erhielt schließlich die Stimmen von ÖVP und Grünen. In Richtung SPÖ führte Finanzminister Gernot Blümel aus, dass weitere Gesetze zu EU-Anpassungen in Verhandlung stehen. Wann deren politischer Prozess abgeschlossen werde, sei nicht prognostizierbar.
NEOS wollen kalte Progression abschaffen
Die NEOS treten weiterhin für die Abschaffung der kalten Progression ein. Um diese jährlich in voller Höhe abzugelten, fordert die Oppositionsfraktion die Anpassung der Tarifgrenzen (941/A(E)). Mit einem Abänderungsantrag zu dem zugrundeliegenden Entschließungsantrag forderte Karin Doppelbauer (NEOS) ein Gesetz, welches ab 1.1.2022 vorsieht, die Tarife bzw. Tarifgrenzen von Lohn- und Einkommenssteuer so anzupassen, dass die kalte Progression in voller Höhe jährlich abgegolten wird.
Laut ÖVP handle es sich bei der Abschaffung der kalten Progression um eine methodische Frage. Hanger verwies diesbezüglich auf zahlreiche Bereiche der Steuerreform, deren Entlastungsmaßnahmen die kalte Progression übersteigen würden. Vertagt wurde der Antrag schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien, die sich zur Abschaffung der kalten Progression grundsätzlich bekannten. Unterstützung für die Abschaffung der kalten Progression signalisierte auch Reinhold Einwallner (SPÖ). Jakob Schwarz (Grüne) betonte, der von den NEOS geforderte Automatismus sei nicht das Mittel der Wahl.
Hubert Fuchs (FPÖ) forderte die Vorlage von Gesetzesentwürfen zur Steuerreform. Finanzminister Blümel will die Steuerreform noch 2021 im Nationalrat diskutieren, derzeit gebe es technische Herausforderungen auf politischer Ebene, sagte er.
NEOS fordern Ausweitung der Altersvorsorge und flächendeckendes Betriebspensionssystem
Betriebspensionssysteme bzw. Pensionskassen seien vor allem im (halb-)staatlichen Bereich verbreitet, so Gerald Loacker (NEOS). Das Regierungsprogramm sei bezüglich der Pensionsvorsorge vielversprechend, allerdings seien die Vorhaben noch nicht umgesetzt worden, betonte er und forderte mehr Tempo, um mehr Menschen einen Anspruch auf Betriebspension zu ermöglichen (1960/A(E)). Geht es nach dem Entschließungsantrag der NEOS, so sollte ein flächendeckendes Betriebspensionssystem für Unternehmen aufkommensneutral finanziert werden. Mittels Ausschussantrag forderte Loacker überdies die Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags gemäß Regierungsprogramm. Dabei geht es um die Möglichkeit der Übertragung von Kapital aus einer Vorsorgekasse (z. B. Abfindung) in eine Pensionskasse (z. B. bei einer neuen Arbeitgeberin bzw. einem neuen Arbeitgeber), um das Kapital steuerbegünstigt als Rente auszahlen zu lassen.
Außerdem forderte Loacker mit einem Entschließungsantrag, der durch einen Abänderungsantrag zeitlich angepasst wurde, die Ausweitung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Vom Finanzministerium fordert er darin einen Analysebericht unter Einbindung facheinschlägiger ExpertInnen und Stakeholder, der Möglichkeiten dazu aufzeigen soll. Als Schwerpunkte nannte Loacker einen breiteren Zugang für Erwerbstätige zu einer betrieblichen Altersvorsorge, freiwillige Aufstockungsmöglichkeiten der Dienstnehmerbeiträge für Beschäftigte sowie staatliche Prämien (235/A(E)).
Für die ÖVP bekannten sich Ernst Gödl und Andreas Hanger zur Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge. Darüber gebe es Verhandlungen, so Gödl, der aber einen anderen Ansatz verfolgen möchte als die NEOS. Die von den NEOS genannte Finanzierungsform sei nicht der richtige Zugang, unterstrich auch Maximilian Lercher (SPÖ), der darin eine Schwächung der kommunalen Ebene sah. Tomaselli hielt private Pensionskassen für zu unsicher und sprach sich dafür aus, das Geld in einer anderen Form einzusetzen. Beide Anträge der NEOS wurden schließlich durch die Regierungsparteien vertagt. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla
Themen
Links
- 1029 d.B. - Pfandbriefgesetz – PfandBG und Bankwesengesetz, Bausparkassengesetz, Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz u.a.Ges.
- 1100 d.B. - Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz, Immobilien-Investmentfondsgesetz, Investmentfondsgesetz 2011 und Referenzwerte-Vollzugsgesetz
- 1960/A(E) - Flächendeckendes Betriebspensionssystem
- 235/A(E) - Bericht über Ausweitung und Anpassungsmöglichkeiten in der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge
- 1/A-FI - Finanzausschuss
- 941/A(E) - Kalte Progression endlich abschaffen