Pfandbriefgesetz – PfandBG; Bankwesengesetz, Bausparkassengesetz u.a., Änderung (1029 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 388/BNR
Dafür: V, G. Dagegen: S, F, A
Beschlossen im Nationalrat 388/BNR, Dafür: V, G, N. Dagegen: S, F

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Pfandbriefe (Pfandbriefgesetz – PfandBG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz, die Insolvenzordnung, das Insolvenzrechtseinführungsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

Mit der Schaffung des neuen Pfandbriefgesetzes (PfandBG) wird eine effiziente und kostengünstige Finanzierungsquelle für die Banken geschaffen. Durch die Einbettung der einheitlichen österreichischen Rechtsgrundlage in den vorgegebenen unionsrechtlichen Rechtsrahmen soll die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöht und mögliche Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union beseitigt werden.

Das Vorhaben sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Alle Kreditinstitute können eine Berechtigung zur Emission gedeckter Schuldverschreibungen erlangen, die zulässigen anerkennungsfähigen Deckungswerte werden fortan einheitlich geregelt und damit Rechtsunsicherheiten beseitigt und zur Minderung des produktspezifischen Liquiditätsrisikos wird ein verpflichtender Liquiditätspuffer für den Deckungsstock vorgesehen.

Stand: 28.07.2021

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
GRÜNE
NEOS
Dagegen:
SPÖ
FPÖ

Mitglied der Bundesregierung

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

Bundesministerium für Finanzen

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