Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Referenzwerte-Vollzugsgesetz geändert werden
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Es werden die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Aufgaben der Fondsverwalter im Tätigkeitsmitgliedstaat sowie der Einstellung des grenzüberschreitenden Vertriebs vereinheitlicht
- Für Alternative Investmentfonds wird die Möglichkeit des Pre-Marketings geregelt
- Weiters werden einige Änderungen vorgenommen, die sich aus der Aufsichtspraxis der Finanzmarktaufsichtsbehörde ergeben haben. Insbesondere soll zur Vermeidung von Liquiditätsinkongruenzen eine Rückgabe von Anteilen an Immobilien-Investmentfonds nur mehr zu bestimmten Stichtagen möglich sein sowie eine Mindestbehaltedauer vorgesehen werden
- Weiters sollen jene Vorschriften betreffend Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen für Verstöße gegen die in Art. 19a Abs. 1 sowie Art. 19b der Verordnung (EU) 2019/2089 genannten Anforderungen vorgesehen werden, die zum Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2019/2089 notwendig sind
Stand: 13.10.2021