12.21

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollegin Schatz hat es schon gesagt: Im Mai dieses Jahres hat es eine wirklich furchtbare Serie an Frau­enmorden gegeben. Männer haben mehrere Frauen mit Schusswaffen regelrecht hin­gerichtet. Ein Drittel der zu diesem Zeitpunkt verübten Femizide – damals waren es 14 – sind von Männern mit Schusswaffen verübt worden.

Ich habe mich damals sehr klar für schärfere Waffengesetze ausgesprochen, die Frauen und auch ihren Kindern das Leben retten können. Um die Diskussion dazu auf einer fundierten Basis führen zu können, habe ich damals dem Innenminister eine parlamen­tarische Anfrage gestellt, in der ich auch gefragt habe, wie viele Schusswaffen im Zuge von polizeilich verhängten Wegweisungen, von polizeilich verordneten Betretungs- und Annäherungsverboten im Kontext von Gewalt an Frauen in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich durch die Polizei eingezogen worden sind. Die Beantwortung dieser Anfrage hat eine Lücke aufgezeigt. Es ist unvorstellbar, aber trotzdem wahr: Gewalt­tätern, gegen die ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, wurden vorhandene Schusswaffen bislang nicht obligatorisch abgenommen. Das ändern wir heute. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Im Oktober hat der MinisterInnenrat ein obligatorisches Waffenverbot für Gefährder be­sprochen und beschlossen. Damit wird klargestellt, dass mit einem polizeilich ausge­sprochenen Annäherungs- und Betretungsverbot ein obligatorisches Waffenverbot ein­hergeht. Wir machen – und das ist der große Unterschied, Kollege Amesbauer – aus einer bisherigen Kannbestimmung eine Mussbestimmung.

Wir beschließen mit dieser Maßnahme auch einen weiteren Baustein zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt, indem wir ihr Risiko, durch eine Schusswaffe getötet zu werden, minimieren. Das ist ein wichtiger und guter Schritt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Neu ist außerdem, dass im Falle einer Waffenabnahme die Behörde künftig prüfen muss, ob auch die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Waffenverbot gegeben sind. Liegen diese vor, werden Schusswaffen Gewalttätern dann dauerhaft entzogen. Auch das ist gut so.

Ich hoffe sehr, dass diese Maßnahme heute mit großer Mehrheit hier im Plenum be­schlossen wird – einstimmig wird es nicht sein. Sie haben Kollegen Amesbauer vorhin gehört, und auch wenn ich mir die Vorberatungen aus dem Innenausschuss vergegen­wärtige, weiß ich, dass dieser Beschluss nicht einstimmig sein wird. Im Innenausschuss hat Kollege Amesbauer von der FPÖ damals so wie hier gerade auch ein sehr vehe­mentes, flammendes Plädoyer gegen diese Maßnahme gehalten.

Man muss sich wirklich noch einmal in der Drastik verdeutlichen, worum es geht. Es geht in den allermeisten Fällen um Männer, die bereits wegen ausgeübter Gewalt gegen Frauen, wegen Gewalt gegen Kinder aufgefallen sind. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Nicht einmal denen soll, wenn es nach der FPÖ geht, eine vorhandene Schusswaffe abge­nommen werden.

Kollege Amesbauer, ich bin nicht so vornehm zurückhaltend wie Kollegin Pfurtscheller heute Vormittag. Sie haben damals im Innenausschuss gesagt, die Leidtragenden einer solchen Maßnahme seien meistens die Männer. Das ist ein Skandal, Herr Amesbauer! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich sage Ihnen: Solange es Männer und Politiker gibt, die eine solche Täter-Opfer-Umkehr betreiben, solange es Männer und Politiker gibt, die Männergewalt gegen Frauen verharmlosen (Abg. Amesbauer: Was reden Sie für einen Stumpfsinn? ...!), so lange werden ich und die Grünen weiterhin alle Schutzmaßnahmen mit voller Kraft hier be­schließen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Yannick Shetty. – Bitte.