15.11

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Vorarlberger Landes-Volksabstimmungsgesetz sah ein direktes Initiativrecht ohne Einbindung der Gemeindevertretung, des Gemeinderates vor.

Nun ist es aber so, dass unsere Bundesverfassung im Rahmen des demokratischen Prinzips als einem der Grundprinzipien auch das repräsentative Prinzip vorsieht. Das bedeutet, dass gewählte Vertreter die Entscheidungen treffen und dass diese gewählten Vertreter auch zur Verantwortung gezogen werden können, indem sie abgewählt werden oder ihnen das Misstrauen ausgesprochen wird. Davon abzugehen wäre eine Gesamt­änderung der Bundesverfassung.

Der Vorarlberger Landtag hat jetzt in Übereinstimmung mit diesen Verfassungs­grund­sätzen eine neue Regelung für Volksabstimmungen in Vorarlberger Gemeinden ge­troffen. Worum geht es aber eigentlich? – Es geht um die Frage, wie man mitarbeiten kann, wie man partizipieren kann, wie Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen eingebunden werden können. Wenn ich da das Beispiel aus Niederösterreich bringen darf: Da gibt es viele Möglichkeiten, sich einzubringen und sein Umfeld zu gestalten, für etwas aktiv zu werden und seinen unmittelbaren Lebensbereich mitzugestalten.

Da gibt es zum Beispiel die Dorferneuerung, alleine in Niederösterreich sind da 124 Orte dabei; 28 Gemeinden beim Strategieprozess Gemeinde21; 30 Städte, die bei der Stadterneuerung mittun; insgesamt gibt es 7 500 Projekte auf kommunaler Ebene (Abg. Loacker: Ich habe das Gefühl, die Rede ist eine Ablenkung ...!), bei denen sehr viele Personen in die Planung und auch in die Umsetzung eingebunden sind, Kollege Loacker.

Es sind über 1 000 Dorferneuerungsvereine, Stadterneuerungsbeiräte und Gemeinde21-Kernteams, die den Prozess mittragen, die Beteiligung unterstützen und organisieren. In 91 Prozent der Gemeinden gibt es so etwas.

Hinter all dem – jetzt kommen wir zum Punkt – steht nämlich auch die Frage: Wer trifft die Entscheidungen? Und vor allem: Auf welcher Grundlage werden die Entscheidungen getroffen? Wie kommen die Menschen zu Informationen, und woher kommen diese Informationen? Steuert die jemand, und wenn ja, wer steuert die?

Ich erkenne da durchaus einige Gefahren, denn mit der zunehmenden Digitalisierung unseres Lebens entsteht eine virtuelle Parallelwelt, in der virtuelle Staaten, virtuelle Meinungen und Informationen über Algorithmen gesteuert werden. Das sind Algo­rith­men, die Polarisierendes und Emotionalisierendes hervorheben und befeuern, was letzt­endlich dann zu Verwerfungen und zu Hass und Hetze im Internet führt.

Ich denke mir da manchmal, dass digitale Entgiftung durchaus notwendig wäre, denn wenn Tatsachenberichte nicht mehr von Meinungen getrennt werden, dann gilt wahr­scheinlich das Motto: Man muss wenigstens eine Meinung haben, wenn man schon keine Ahnung hat. – Die Herausforderung besteht darin, aus diesen vielen Meinungen und Informationen eine klare Linie zu entwickeln.

All jenen, die schreien, wir seien in einer Diktatur, sei ins Stammbuch geschrieben, dass es diese vielen Meinungen und diese vielen Möglichkeiten in einer Diktatur jedenfalls nicht geben würde, meine Damen und Herren! In einer Phase wie der derzeitigen geht es nicht darum, eine Regierung zu bekämpfen, sondern die Pandemie – die Bekämpfung der Pandemie als gesamtgesellschaftliche Verantwortung und Aufgabe. Auch da tut digitale Entgiftung not, denke ich mir, denn wenn jeder Öl ins Feuer gießt – von Politikern über Kommentatoren, von Medien bis zu den Postern auf Social Media –, dann stolpern wir wie Schlafwandler in eine Krise. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stögmüller.)

15.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte sehr.