15.15

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Was will dieser Entschließungsantrag der drei Parteien FPÖ, SPÖ und NEOS? – Dieser Ent­schließungsantrag bekämpft nicht die Bundesregierung, Kollege Ofenauer, wie Sie gesagt haben, sondern fordert lediglich die Bundesregierung auf, „dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher eine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Volksabstimmungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde auf Verlangen des Gemeindevolkes, wie im Vorarlberger Landes-Volksabstim­mungs­gesetz vorgesehen, schafft“ – aus. Was ist daran so schlimm?

Am Ende des Tages stellt sich halt die Frage, wie schon mein Vorredner von der SPÖ gesagt hat: Will man direkte Demokratie oder will man direkte Demokratie nicht? Hätte man diesen Entschließungsantrag so angenommen und nicht mit einem „Wischiwaschi­antrag“ – der Begriff ist heute schon gefallen – abgeändert, dann wäre einmal gar nichts Schlimmes passiert – gar nichts wäre passiert! Kollege Ofenauer, da geht es nicht darum, die Bundesregierung zu „bekämpfen“, sondern das ist einfach ein Bekenntnis zur direkten Demokratie.

Man muss da auch noch die geografische Lage Vorarlbergs berücksichtigen: Das liegt, wie wir alle wissen, neben der Schweiz, und die Schweiz entscheidet sehr viel mit direkter Demokratie und mit Volksabstimmungen. Wenn das Gemeindevolk dort das haben will, na um Gottes Willen, was passiert da, da sehen Sie gleich ein Bekämpfen der Bundesregierung. – Ja, in gewisser Weise muss man halt schon anderer Meinung als die Bundesregierung sein, und das kann man auch Bekämpfen nennen – aber dieser Entschließungsantrag bekämpft die Bundesregierung nicht.

Am Ende des Tages stellt sich nur die Frage: Steht man zur direkten Demokratie oder steht man nicht dazu? Will man sie oder will man sie nicht? Es wäre hier keiner der zwei Regierungsfraktionen ein Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man diesem Ent­schließungsantrag von drei Parteien, einem Schulterschluss von drei Parteien, zuge­stimmt hätte. Man wollte das nicht, man tut das nicht, man schiebt es auf die lange Bank, man verwässert das – das muss man leider Gottes auch so zur Kenntnis nehmen; die Vorarlberger Bürgerinnen und Bürger werden das ebenfalls zur Kenntnis nehmen.

Ich denke, auch ihr werdet eine Menge E-Mails von verzweifelten Vorarlberger Bürge­rinnen und Bürger bekommen haben, die gebeten haben, man möge das hier im Natio­nalrat so beschließen – das ist nicht in diesem Sinne geschehen. Ein Entschließungs­antrag, wir wissen es alle, ist eine Willensbekundung, nicht mehr und nicht weniger – und diese Willensbekundung zeigt: Grüne und ÖVP wollen keine direkte Demokratie. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und NEOS.)

15.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete, bei Ihnen steht das Wort.