Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Programme zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:
Geflügel:
• Gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen, mit Inkrafttreten 1.6.2022.
• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, eine vor dem 8. Bruttag durchzuführende Geschlechtsbestimmung im Ei.
• Förderung der Haltung der Doppelnutzung (Fleisch und Eier, das heißt sowohl Zweinutzungslinien als auch die Aufzucht männlicher Tiere) bei Geflügel.
• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wiederverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung
• Regelung der Haltung von Wachteln.
• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht ohne jedoch die in Österreich etablierte Auslauffläche von 8m2/Henne zu verringern.
• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch verpflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.
• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung, bei Mastgeflügel ist die Schaffung von Außenklimazonen (Wintergarten) zu forcieren.
Schweine:
• Einführung des Verbots, Schweine auf vollständig perforiertem Boden zu halten mit Inkrafttreten am 1.1.2027, womit auch beinhaltet ist, dass
• Schweinen jederzeit ein Liegebereich zur Verfügung stehen muss, der planbefestigt ist und regelmäßig ausreichend mit weichem organischem Material eingestreut wird, sodass alle Tiere gleichzeitig nebeneinander weich und trocken liegen können.
• Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz legt per Verordnung die Mindestfläche für den eingestreuten Liegebereich, sowie die Mindestgesamtfläche pro Schwein, in Abhängigkeit vom Körpergewicht des Schweines, fest.
• Für durch Neubau oder Umbau nach dem Tag der Kundmachung dieser Änderung im Tierschutzgesetz neu errichtete Stallungen oder neu eingebaute Spaltenböden tritt diese Regelung bereits mit 1.1.2022 in Kraft.
• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbesondere BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundesanstalten, ExpertInnen, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.
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