Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 79

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

•             Ein KonsumentInnenbeirat (BürgerInnenbeirat) wird eingerichtet, um die Erwar­tungen und Vorstellungen von KonsumentInnen ausreichend und systematisiert in die Überlegungen der Weiterentwicklung einzufügen und diese repräsentativ einzubinden. Das schafft auch Transparenz über Entscheidungswege und -überlegungen.

•             Es liegen ausreichende nationale und internationale Erkenntnisse über die Praxistauglichkeit von Tierhaltungssystemen vor. Diese gilt es zu nutzen und zur Um­setzung zu bringen.

•             Einführung des Verbots des betäubungslosen Kastrierens männlicher Schweine (Ferkel) mit Inkrafttreten 1.6.2022.

•             Vorlage einer gesetzlichen Änderung des AMA-Gesetzes, so dass nur mehr jene Produkte das AMA-Gütesiegel tragen dürfen, deren Fleisch von Tieren stammt, die gentechnikfrei gefüttert wurden und damit der gesamte Herstellungsprozess gentech­nikfrei erfolgt ist.

•             Die AMA-Marketing GmbH möge sowohl durch das bestehende Konzept für die Weiterentwicklung von Tierwohlsystemen am Markt für Schweinefleisch die Grundlagen für eine Weiterentwicklung schaffen.

•             Umstellung der AMA-Gütesiegel Basisanforderungen auf den neuen Förder­standard für die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis Ende 2027, wobei bei Neubauten auf echte Zweiflächenbuchten mit zumindest 60% mehr Fläche umgestellt werden muss.

•             Vollständige Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf tierwohl-gerechte tierische Produkte oder BIO bis 2030, sowie Unterstützung der Pläne der AMA zum Ausbau der Schweinehaltung im Premiumsegment (AMA Tierwohlsiegel und Bio-Hal­tung) auf 1 Mio. Schweine bis 2030. Unerlässlich für Planung, Durchführung und Be­wertung der Effizienz der Maßnahmen ist es, Daten zum Hebel „öffentliche Beschaffung“ zu sammeln und die Entwicklungen permanent zu monitoren und anzupassen. Fragen zur Größe des Hebels sind ebenso relevant wie zur Verteuerung/ Verbilligung des Einkaufs nach Umstellung. Nicht nur die öffentliche Beschaffung soll betrachtet werden sondern jede Beschaffung im öffentlichen Interesse („ausgelagerte“ Großküchen, kirch­liche Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen von privaten Trägern, kirchliche Kindergärten und Schulen etc.). Hier ist als erster Schritt jedenfalls eine umfassende Bestands­auf­nahme notwendig d.h., eine „Landkarte“ mit Einkaufsmengen je Segment muss erstellt werden.

•             Die ÖPUL Maßnahmen Tierwohl-Stallhaltung sowie die Investitionsförderung, welche den Umbau für tiergerechtere Haltungssysteme kofinanziert, sollen maßgeblich zu einem Tierwohl beitragen, das den Namen Tierwohl verdient.

•             Strenger Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze und Erhöhung der diesbezüglich vorgesehenen Strafen für TierhalterInnen im Falle der Nichteinhaltung des Verbots.

Rinder:

•             Förderung des Aufbaus nationaler Vermarktungsschienen für österreichisches Kalbfleisch in Kooperation mit der AMA, wie die Aufnahme der Qualitätsstandards „Voll­milchkalb“ und „Kalb rosé“ ins AMA Qplus Rind Programm.

•             Haltedauer von Kälbern (kein Transport) von 6 Wochen, Verkürzung nur möglich, wenn die Aufzucht in der Region erfolgt. Transport nicht mehr als 6 Stunden.

•             Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000 Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden um Kälberexporte aus Österreich massiv zu reduzieren oder Förderung von Mastplätzen für mindestens 10.000


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite