Kälber von Milchkühen, welche in Zukunft in Österreich gemästet und vermarktet werden und sukzessive Umsetzung eines Exportverbots von Kälbern aus Österreich (Binnenmarkt und Drittländer).
• Start eines transparenten und öffentlichen Dialoges zur Entwicklung neuer Regelungen von Kälbertransporten unter Berücksichtigung des Immunstatus und Vorlage eines Ergebnisberichts mit Optionen bis Ende 2022.
• Aufbau eines Systems zur Vereinfachung lückenloser Retrospektivkontrollen von Zuchttiertransporten in Drittstaaten.
• Aufbau eines Systems zum Nachweis des Herdenaufbaus in den Zielländern, basierend auf bereits bestehenden Vorleistungen.
• Förderung von Zweinutzungsrassen bei Rindern.
• Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ohne Ausnahmen mit Inkrafttreten 1.1.2027.
• Tiertransporte, die mit dem Ziel der Schlachtung, Mästung oder der Züchtung durchgeführt werden, sollen zum nächstgelegenen Schlachthof oder nur über eine einzige EU-Mitgliedsstaatsgrenze führen, keine Verbringung in Drittstaaten.
• Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz.
• Verdoppelung der Kontrollen der Tiertransportvorschriften auf der Straße.
• Einsatz auf europäischer Ebene, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedsstaats-Grenze transportiert werden dürfen und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten ist.
Öffentliche Mittel müssen das Tierwohl fördern
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht,
• die vollständige Umsetzung des Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung, welcher einen Meilenstein hinsichtlich Marktanreizen für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft darstellt – in dem etwa der Vorzug besonders tierwohlfreundlicher Haltungsformen, und die gentechnikfreie Fütterung bereits vorgezeichnet sind - auf Bundesebene weiter voranzutreiben,
• eine Berichtslegung zur Umsetzung und Wirkung des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung zu etablieren, mit Daten zur Ausgangssituation, Zielsituation, Zeitplan,
• im Zusammenhang mit dem Aktionsplan nachhaltige Beschaffung unmissverständlich festzulegen, dass die österreichischen Ernährungsempfehlungen im öffentlichen Einkauf für Gemeinschaftsküchen bzw. andere Verpflegungsdienstleistungen berücksichtigt werden müssen,
• sukzessive zu konkretisieren, wen konkret die nachhaltige Beschaffung betrifft,
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesländer und Gemeinden einzuwirken, den Aktionsplan Nachhaltige Beschaffung auch in ihren Bereichen (z.B. Landeskrankenhäuser, Landespflegeheime, Pflichtschulen, Kindergärten) vollständig umzusetzen,
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