• die Etablierung von nachhaltigen Vermarktungsstrukturen für Betriebe, die Schweine in besonders tierfreundlichen Haltungssystemen halten oder auf solche umstellen wollen, zu unterstützen,
• die bereits begonnene Anhebung der Haltungsanforderungen für Schweine im AMA-Gütesiegel weiter voranzutreiben.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, einen GAP Strategieplan vorzulegen und vorher mit dem Gesundheitsminister ein Einvernehmen darüber zu erlangen,
• der den tierwohlgerechten Zukunftsweg der Landwirtschaft mit entsprechenden Maßnahmen begleitet,
• der in der Investitionsförderung im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die notwendigen Fördermittel zur Ko-Finanzierung von Stall-Umbauten für geplante höhere Haltungsstandards vorsieht, sowie für darüberhinausgehende Tierwohlverbesserungen (wie Stallsysteme mit zusätzlichen Strukturierungselementen, angemessenen Gruppengrößen, Stroheinstreu, Auslauf, Offenfrontställe, Freilandhaltung, oder höheres Platzangebot) einen deutlich erhöhten Fördersatz anbietet,
• der die erfolgreichen Tierwohl-Programme im Umweltprogramm ÖPUL weiterentwickelt, um insbesondere die heimische Kälbermast und die Haltung von unkupierten Schweinen in tiergerechten Haltungssystemen auszubauen, und erhöhtes Platz- und Strukturangebot, Auslauf, Freiland- und Weidehaltung für weitere Tierarten, sowie innovative Systeme wie Offenfrontställe besonders fördert, und
• der Anreize für die Absatzförderung von Tierwohlprodukten bietet und den Aufbau von Qualitätsprogrammen mit Tierwohl- und Tiergesundheitsanforderungen unterstützt. Das beste Anreizprogramm ist eine verlässliche Kennzeichnung, idealerweise EU-weit zB Tierwohl-Sterne in Anlehnung an die Hotel-Kategorien (ein Stern = gesetzl. Mindeststandard, 5 Sterne: Bio und höchster verfügbarer Haltungsstandard). Eine Tierwohl Kennzeichnung ist nicht trivial, denn vieles spielt im Tierwohl eine Rolle. Das System müsste daher zumindest an drei Säulen ausgerichtet werden: Haltung / Fütterung / Transport und muss den gesamte Lebenszyklus bis zur Schlachtung umfassen. Neben dem Hotel-Sterne-System ist auch ein Animal-Welfare Score denkbar (vgl. Nutriscore oder Energiekennzeichnung); und
• bei der Umsetzung der Regelungen der neuen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die bis 2027 dauern soll, generell vorzusehen, dass jede Maßnahme einem eigenen Tierschutzcheck unterworfen wird, so dass es auch bei Änderungen von Agrarförder-Maßnahmen während der Periode tatsächlich zu mehr Tierwohl kommt.
Mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten
• die Verordnungen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung und Tierhaltungskennzeichnung für die Primärzutaten Milch, Fleisch, Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in Begutachtung sowie zur EU-Notifizierung zu schicken, um die Umsetzung ab dem ersten Halbjahr 2022 zu gewährleisten und damit die Marktbedingungen für österreichische landwirtschaftliche Betriebe für den Verkauf in Österreich deutlich zu verbessern,
• das muss mit höherer Qualität für die Konsumentinnen und Konsumenten einhergehen, denn das Alleinstellungsmerkmal „Herkunft Österreich“ erzeugt keine ausreichende Qualität, die eine Pflichtkennzeichnung bedingt. Festzuhalten ist weiters, dass die Gemeinschaftsverpflegung – wie EU-rechtlich definiert – jegliche Form der Verpflegung umfasst,
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