• sich auf EU-Ebene im Rahmen der Umsetzung der Farm to Fork Strategie für eine umfassende und EU-weit verpflichtende Herkunftskennzeichnung gemeinsam mit einer Tierwohl- und Nachhaltigkeitskennzeichnungen einzusetzen,
• sich auf EU-Ebene für hohe Tierschutz-Mindeststandards für alle Nutztiere inklusive Fische einzusetzen, um somit auch die Einfuhr von Rohstoffen und Lebensmitteln, die mit in Österreich bereits verbotenen Praktiken produziert wurden, zu unterbinden und um auch die Anhebung der Standards in Österreich zu erleichtern,
• die Haltungssysteme in der Nutztierhaltung in ihrer Entwicklung einem Monitoring zu unterziehen, und
• Maßnahmen für ein Monitoring der Erzeugung, der Verarbeitung und der Vermarktung von Tierwohl-Erzeugnissen zu setzen, die den Absatz dieser Erzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel, im Großhandel, in der Gastronomie und in allen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung einschließlich der öffentlichen Beschaffung beurteilen lassen und jährlich einen Bericht dazu dem Nationalrat zuzuleiten.
Ein besseres Leben für Hunde und Katzen
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, sowie weitere Schritte zur Umsetzung der folgenden Vorhaben zu tätigen:
• Die Streichung des § 44 Abs. 17 im Tierschutzgesetz, sowie die rechtlich bindende Festlegung von klaren Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen. Die Definitionen zur Diagnose von Qualzuchtmerkmalen sollen vorerst für brachycephale Hunderassen erfolgen. Vorbild könnte das niederländische Ampelmodell sein. Basierend darauf sollen bestimmte, besonders stark mit Qualzuchtmerkmalen belastete Rassen grundsätzlich mit einem Zuchtverbot belegt werden. Weiters soll für Tiere aus Rassen, die in unterschiedlicher Intensität mit Qualzuchtmerkmalen belastet sind, eine wissenschaftlich basierte Freigabe zur Zucht erfolgen, um Qualzucht zu unterbinden. Danach soll die Regelung auf weitere Hunde- und auch Katzenrassen sowie auch auf Nutztiere und weitere Heimtierarten mit verschiedenen Qualzuchtmerkmalen ausgedehnt werden.
• Regelmäßige Kontrolle der Züchterinnen und Züchter auf Einhaltung dieser Bestimmungen.
• Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden.
• Erhebung von Daten betreffend Hundehaltung.
• Klarstellung des Verbots des Rasierens der Vibrissen.
• Vorgabe der Kastration aller Katzen mit freiem Zugang zur Natur mit Inkrafttreten 1.6.2022.
• Durchführung eines runden Tisches zum Thema Katzenkastration, möglichen Förderprogrammen, und Vorgehensstandards beim Auffinden von Streunerkatzen.
• Strengere Regulierung der Haltung von Wildtieren, insbesondere Exoten: Die für die Privathaltung erlaubten Arten sollen durch eine abschließende Auflistung der erlaubten Arten eingegrenzt werden, statt des umgekehrten Ausschlusses durch die derzeit bestehende Negativliste. Die neue abschließende Auflistung soll sowohl auf die potentielle Gefährlichkeit der Tiere als auch auf die Umsetzbarkeit der artgerechten Haltung Bezug nehmen. Für bestehende Privathaltungen von Arten die in Zukunft nicht mehr in Privathaltung erlaubt sind, soll eine Übergangsfrist bis zum Verenden der Tiere vorgesehen, und die Abgabe z.B. an Zoos nach Möglichkeit angeboten werden.
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