Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 88

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und in Österreich tatsächlich benötigte Futterküken, Junghahnenaufzucht, möglichst frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei.

• Förderung der Haltung von Zweinutzungsrassen bei Geflügel

• Verbot der Käfighaltung von Küken, bei der Aufzucht von Junghennen und bei der Haltung von Zuchttieren, mit folgenden Ausnahmen: zeitlich beschränkt möglich für Wie­derverkäufer von Junghennen und für Eliteherden zur gezielten Anpaarung

• Regelung der Haltung von Wachteln

• Einführung einer neuen Form der Biodiversitäts-Heckenweide, welche durch erhöhte natürliche Deckungsmöglichkeiten die Nutzung der Auslauffläche durch das Geflügel attraktiver und effizienter macht

• Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen in Bodenhaltung durch ver­pflichtendes Angebot erhöhter Sitzstangen. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der EU- Mindeststandards zur Haltung von Masthühnern, insbesondere erhöhte Sitzebenen, einzusetzen.

• Einsatz auf EU-Ebene für EU-weite, hohe Mindeststandards in der Putenhaltung

Schweine:

• Festlegung im Verordnungsweg zur maximalen Fixierungsdauer in der ab 1.1.2033 gültigen Regelung auf max. 1 Tag vor Geburtstermin bis max. 5 Tage nach Geburt (Umsetzung der Ergebnisse des Projekts Pro-SAU, Konkretisierung der derzeit fest­gelegten „kritischen Lebensphase“).

• Vollzug des bestehenden Verbots des routinemäßigen Kupierens der Schwänze von Schweinen durch Festlegung eines Systems der verpflichtenden Tierhaltererklärung und Risikoanalyse auf schweinehaltenden Betrieben zur Beurteilung der Faktoren, die zu Kannibalismus und Schwanzbeißen führen, sowie der darauf basierenden verpflich­tenden Umsetzung von Verbesserungen der Haltungsbedingungen. Mit diesem System wird erreicht, dass der Anteil von Schweinen mit unversehrten Schwänzen kontinuierlich erhöht wird, und damit das routinemäßige Kupieren der Schwänze endet.

• Der ab 1.1.2022 vorgesehene höhere Förderstandard für Investitionen in Ferkelauf­zucht und Schweinemast wird ab 1.1.2023 zum gesetzlichen Mindeststandard für Neu- und Umbauten.

o Bewegungsmöglichkeit (Mindestflächen für die Buchten, bis zu 20% mehr Fläche)

o Mit eigenem Liegebereich

o Klimatisierung

o Mehr Beschäftigungsmaterial

• Unstrukturierte Buchten (Vollspaltenbuchten gem. bisherigem gesetzl. Mindeststan­dard) entsprechen daher nicht mehr den gesetzl. Vorgaben für Neu- und Umbauten und werden damit zum Auslaufmodell.

• Im Rahmen des vor kurzem gestarteten Projekts IBeSt (Innovationen für bestehende Aufzucht- und Mastställe für Schweine in Österreich – zum Wohl von Tier und Mensch), werden alle relevanten Stakeholder (insbes. BMSGPK, BMLRT, VUW, BOKU, Bundes­anstalten, Experten, Tierschutzorganisationen) in Form eines begleitenden Beirates eingebunden.

• Ziel ist die Erarbeitung praxistauglicher Baulösungen ausgehend von den neuen Förderstandards unter Analyse der Auswirkungen auf Tierwohl, Tiergesundheit, Umwelt, Arbeitsabläufe, Zeitaufwand und Wirtschaftlichkeit. Eine Erweiterung des IBeSt-Projekts


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