Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 87

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und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Be­schaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Per­spektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unter­schiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehr­wert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwach­sen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.

Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt wer­den, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabe­situationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu ge­schaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbes­serungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.

Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Markt­anreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen. Diese Maßnahmen sollen alle bis zum 31.12.2022 auf den Weg ge­bracht werden, um nicht wieder eine Verzögerung und Verschleppung zu produzieren und längst notwendige Reformen zu verschleppen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene noch weiter zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutz­volksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für be­troffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Markt­anreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesell­schaft­liche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzen­tinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten - getragen werden.

Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pfle­ge und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31.12.2022 entsprechende Ge­setzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Program­me zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:

Geflügel:

• Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tö­tens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.

• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Küken­töten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte


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