und Tierschutzstandards in der öffentlichen Beschaffung (Aktionsplan nachhaltige Beschaffung). Dieser stellt, insbesondere wenn die Bundesländer und Gemeinden diesen in ihrem Wirkungsfeld mitumsetzen, einen enormen Marktanreiz dar und gibt Bäuerinnen und Bauern die ihre Haltungssysteme verbessern eine positive wirtschaftliche Perspektive. Die Nachfrage nach Tierwohlprodukten ist je nach Auslobung derzeit unterschiedlich. Während nicht alle AMA-Tierwohl-Siegel Schweinefleisch Produkte mit Mehrwert verkauft werden können, könnte das Angebot an Bio-Schweinefleisch weiterwachsen da die Nachfrage dafür zurzeit gegeben ist.
Augenmerk sollte auf eine rasche Umsetzung der Herkunftskennzeichnung gelegt werden, die in Kürze in Begutachtung sowie in EU-Notifizierung geschickt werden soll. Mit einer umfassenden Kennzeichnung der Herkunft tierischer Lebensmittel in allen Abgabesituationen an die Konsumentinnen und Konsumenten wird ein Lenkungseffekt in Richtung der heimischen landwirtschaftlichen Produktion erzielt. Durch diese neu geschaffene Transparenz sollen in Kombination mit den vereinbarten gesetzlichen Verbesserungen der Tierschutzstandards auch höhere Preise für bessere Produktion einfacher argumentiert und erzielt werden.
Das in diesem Antrag enthaltene Tierschutzpaket geht nun einen großen Schritt weiter und soll durch eine angemessene Kombination verschiedener Maßnahmen wie Marktanreize, gesetzliche Regelungen, Beratungsleistungen und Förderungen für noch mehr Tierwohl sorgen. Diese Maßnahmen sollen alle bis zum 31.12.2022 auf den Weg gebracht werden, um nicht wieder eine Verzögerung und Verschleppung zu produzieren und längst notwendige Reformen zu verschleppen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Ambitionen im Tierschutz in Österreich und auf europäischer Ebene noch weiter zu verstärken und in ihrem Wirkungsbereich die folgenden Maßnahmen zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens zu setzen. Hierbei soll in allen Bereichen Planungssicherheit für betroffene Betriebe, positive wirtschaftliche Zukunftsaussichten durch ausreichend Marktanreize, sowie finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Das gesamtgesellschaftliche Anliegen Tierwohl soll dadurch breit von allen Gesellschaftsteilen – von Produzentinnen und Produzenten zu Konsumentinnen und Konsumenten - getragen werden.
Für eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31.12.2022 entsprechende Gesetzesentwürfe vorzulegen, Verordnungen in Begutachtung zu schicken, bzw. Programme zu entwickeln, mit welchen die folgenden Vorhaben umgesetzt werden:
Geflügel:
• Gesetzliches Verbot des Schredderns von Küken, sowie gesetzliches Verbot des Tötens von lebensfähigen Küken, sofern diese nicht nachweislich der Futtergewinnung dienen.
• Unterstützung der Branchenvereinbarung zum Aufbau der Alternativen zum Kükentöten, welche folgendes umfasst: in der Datenbank Poultry Health Data dokumentierte
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