Dieser Vorschlag der Regierung ist also in Summe eine gute Sache, wir werden diesem Antrag und diesem Ausschussbericht daher heute zustimmen, wir haben aber auch einen eigenen Entschließungsantrag vorbereitet, der verteilt wurde, der inhaltlich mit dem Regierungsantrag identisch ist, aber wir haben eine klare Frist gesetzt, nämlich mit 31.12.2022, sodass die Gesetzentwürfe und Verordnungstexte auch entsprechend vorliegen. Wenn es früher passiert, soll es uns recht sein, aber es kann nicht sein, dass diese berechtigten Anliegen dieses Volksbegehrens bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden oder überhaupt versanden, wenn es zu Neuwahlen kommen sollte.
Grundsätzlich aber freut es mich, dass es in diesem Haus über die Parteigrenzen hinweg, nämlich über alle Parteigrenzen hinweg, ein klares Bekenntnis zu einem besseren Tierschutz in Österreich gibt, denn Tierschutz ist keine ideologische Frage, Tierschutz hat uns alle anzugehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.47
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Gerald Hauser, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Umsetzungsstrategie für die Anliegen und Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens für das Jahr 2022
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2.) Bericht des Gesundheitsausschusses über das Volksbegehren (771 d.B.) "TIERSCHUTZVOLKSBEGEHREN" (1277 d.B.) in der 135. Sitzung des Nationalrats, am Mittwoch, dem 15. Dezember 2021.
Das Tierschutzgesetz hat den Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere zum Ziel, aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus. Wir wollen, dass es den Tieren in unserem Land gut geht. Somit bedarf es einer ambitionierten Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte, um der Zielbestimmung des Tierschutzgesetzes, den geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und den Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens, welches von über 416.000 Personen unterschrieben wurde, gerecht zu werden.
Verbesserungen zum Wohl der Tiere haben auch für den Menschen zahlreiche positive Auswirkungen. Mit verbesserten Haltungsbedingungen und Managementmaßnahmen kann auch die Stabilität der Gesundheit der Tiere verbessert werden.
Insbesondere in der Landwirtschaft hat die Verbesserung der Haltungsbedingungen auch betriebswirtschaftliche Konsequenzen. Es ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft, entstehende Mehrkosten über angemessene Produktpreise und öffentliche Mittel mitzutragen. Aufgabe der Politik ist es, einen klaren Weg zu tierwohlgerechten Haltungsformen mittels Förderanreizen, Marktanreizen, Bewusstseinsbildung, und gesetzlichen Regelungen mit angemessenen Übergangsfristen vorzuzeichnen. Daher müssen zeitgleich mit der Weiterentwicklung der relevanten Rechtsakte auch Marktanreize, zielgerichtete Beratungsangebote und Fördersysteme weitergeführt, weiterentwickelt und forciert werden. Zusätzlich soll auf weitere Beteiligte wie die verarbeitende Industrie, den Handel, die Gastronomie sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eingewirkt werden, so dass ein erhöhter Aufwand auch gesamtgesellschaftlich getragen wird.
Die Bundesregierung hat in den ersten eineinhalb Jahren bereits einiges vorgelegt, etwa der Beschluss für möglichst vollständige Regionalität sowie deutlich erhöhte Umwelt-
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