Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 172

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in der Entlohnungs- gruppe

für jede Jahreswochenstunde Euro

l 2a 1

1 275,6

l 2b 1

1 128,0

l 3

1 035,6

37. In § 90p werden ersetzt:

a) in Abs. 2 der Betrag „69,4 €“ durch den Betrag „71,5 €“ und der Betrag „21,2 €“ durch den Betrag „21,8 €“,

b) in Abs. 2 und Abs. 5 der Betrag „25,8 €“ jeweils durch den Betrag „26,6 €“ und der Betrag „7,9 €“ jeweils durch den Betrag „8,1 €“,

c) in Abs. 3 und Abs. 4 der Betrag „47,0 €“ jeweils durch den Betrag „48,4 €“ und der Betrag „85,1 €“ jeweils durch den Betrag „87,7 €“,

d) in Abs. 5 der Betrag „31,4 €“ durch den Betrag „32,3 €“ und der Betrag „10,0 €“ durch den Betrag „10,3 €“,

e) in Abs. 6 der Betrag „52,7 €“ durch den Betrag „54,3 €“,

f) in Abs. 7 der Betrag „11,1 €“ durch den Betrag „11,4 €“,

g) in Abs. 8 Z 1 der Betrag „50,4 €“ durch den Betrag „51,9 €“,

h) in Abs. 8 Z 2 der Betrag „77,2 €“ durch den Betrag „79,5 €“,

i) in Abs. 9 der Betrag „89,6 €“ durch den Betrag „92,3 €“.

38. In § 90q werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1, Abs. 1a Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „829,9 €“ jeweils durch den Betrag „854,8 €“,

b) in Abs. 1 Z 2, Abs. 1a Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „1 036,9 €“ jeweils durch den Betrag „1 068,0 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1 245,3 €“ durch den Betrag „1 282,7 €“,

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „1 145,8 €“ durch den Betrag „1 180,2 €“.

39. In § 90r Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „4 966,7 €“ durch den Betrag „5 115,7 €“,

b) der Betrag „4 387,7 €“ durch den Betrag „4 519,3 €“,

c) der Betrag „3 647,4 €“ durch den Betrag „3 756,8 €“,

d) der Betrag „2 739,3 €“ durch den Betrag „2 821,5 €“.

40. § 95 Abs. 1 und 2 lauten:

 


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