Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 181

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in der Entlohnungs-stufe

Euro

3

3 711,7

4

4 114,0

5

4 516,6

6

4 919,0

7

5 167,6

3. In § 20 werden ersetzt:

a) in Abs. 4 Z 1 der Betrag „105,1 €“ durch den Betrag „108,3 €“,

b) in Abs. 4 Z 2 der Betrag „139,9 €“ durch den Betrag „144,1 €“,

c) in Abs. 4 Z 3 und in Abs. 5 der Betrag „174,7 €“ jeweils durch den Betrag „179,9 €“,

d) in Abs. 6 der Betrag „349,4 €“ durch den Betrag „359,9 €“ und der Betrag „524,2 €“ durch den Betrag „539,9 €“,

e) in Abs. 7 Z 1 der Betrag „465,9 €“ durch den Betrag „479,9 €“,

f) in Abs. 7 Z 2 der Betrag „697,8 €“ durch den Betrag „718,7 €“,

g) in Abs. 7 Z 3 der Betrag „837,8 €“ durch den Betrag „862,9 €“.

4. Die Tabelle in § 21 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Funktionsdauer

bei Zuordnung der Schule/Leitungsfunktion zur

Kategorie

A

B

C

D

Euro

bis zu 5 Jahre

718,7

1 258,6

1 497,2

1 737,1

mehr als 5 Jahre

838,6

1 497,2

1 737,1

1 977,1

5. In § 22 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „814,2 €“ durch den Betrag „838,6 €“,

b) in Z 2 der Betrag „988,8 €“ durch den Betrag „1 018,5 €“.

6. In § 23 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „35,8 €“ durch den Betrag „36,9 €“,

 


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