13.59
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Ich möchte nicht verhehlen, dass wir genau zu diesem Thema und zum besagten Antrag des Abgeordneten Lausch eine sehr offene und konstruktive und ruhige Debatte geführt haben – in solchen Zeiten ist ja auch dieses schon erwähnenswert –, und ich möchte dort anknüpfen.
Zum Diskriminierungsverbot: Wenn es eine Diskriminierung gibt, wäre es gut, wenn man einschreiten würde, aber ich versuche, dem auf den Grund zu gehen, wo überhaupt Diskriminierung vorliegen könnte, damit wir sozusagen das Problem finden, auf das eine Lösung draufgepackt werden soll.
Die Diskriminierung könnte darin bestehen, dass eben für private Dienstverhältnisse etwas anderes gilt als für öffentliche Dienstverhältnisse. Dies ist nicht auffindbar, das ist nicht eruierbar, denn es gelten am Arbeitsplatz grundsätzlich einmal überall die gleichen Regeln, und zwar 3G – da kann es also nichts haben.
Weiters geht es darum, ob innerhalb der jeweiligen Dienststellen besondere Vorkehrungen oder Anordnungen getroffen werden, denn innerhalb des öffentlichen Dienstes ist ja nicht jede Situation gleich. Gerade in Justizwacheanstalten – das werden Sie ja ganz genau wissen, Herr Abgeordneter Lausch – ist die Situation eine schwierigere, da gelten ja besondere Schutzvorkehrungen des Staates, einerseits für die Justizwache, andererseits aber natürlich auch für Inhaftierte, für die der Staat eine Fürsorgepflicht hat bezüglich ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit und so weiter und so fort. Sie wissen, dass dort Clusterbildungen ein besonderes Problem sind und diese ja leider auch schon vorgekommen sind.
Das heißt, wenn die Dienststelle – in diesem Fall war es sogar das Justizministerium – vorgibt, dass dort 2,5G zu herrschen hat, dann hat das dort seine logische Begründung, und das ist gut so. Und wenn der Rektor der Uni in Klagenfurt nun jenes meint, weil er das auf diese Art und Weise sichern kann, dann ist das auch kein Weltuntergang; und ich füge hinzu, um eine nächste Diskriminierung zu ergründen, in der Folge dann aber doch gleich wieder auszuschließen: Nirgends heißt es 1G, weder privat noch öffentlich, nicht einmal der von Ihnen mitapostrophierte Rektor der Uni Klagenfurt hat irgendetwas von 1G gesagt. 2G heißt: geimpft oder genesen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Jetzt kann man vielleicht über den Genesenenstatus streiten – was es dazu alles braucht oder nicht –, da will ich mich aber jetzt nicht hineinbegeben, denn wir haben eh schon mehr Virologen als Bundestrainer im Fußball (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lausch), und ich weiß nicht, ob Sie und ich, Herr Kollege Lausch, an dieser Stelle die besten Virologen sind. Ich kann das also ausnahmsweise einmal abkürzen, aber 2G ist 2G. (Abg. Lausch: 2G bleibt ...!) Das heißt ja nun schon so. Damit hätten wir jetzt eine dritte oder vierte Möglichkeit zu Diskriminierung ausgeschlossen.
Was ich aber auch im Ausschuss schon gesagt habe – das ist der nächste Punkt –: Wofür ich kein Verständnis hätte – da wäre ich auf Ihrer Seite –, ist, wenn es ein Mobbing gegenüber Ungeimpften gäbe – wenn es da Fälle gibt, bitte ich, sie bei uns im Ressort des öffentlichen Dienstes zu melden, wir würden dem nachgehen –, denn jetzt ist die Rechtslage so, wie sie ist: grundsätzlich 3G, da oder dort aufgrund von Notwendigkeiten 2,5G. Da kann man – und muss es im Übrigen wohl – auch als Ungeimpfter immer seinen Dienst versehen. Wenn es da Fälle gibt, dass ungerechtfertigt irgendein Druck ausgeübt wird oder sonst irgendetwas – ja, das wäre dann etwas anderes. Wir haben aber auch eine Reihe von Vorschriften, die Mobbing im öffentlichen Dienst – sicherlich besser als anderswo – eingrenzen.
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