Sollte es trotzdem zu Verstößen kommen, dann sind wir die Ersten, die eingreifen würden. Das halte ich auch für relevant, weil – und da kommen wir genau zu der Debatte von vorhin – wir letzthin hier eine hitzige Auseinandersetzung hatten: Natürlich darf man gegen eine Impfung sein, na selbstverständlich! Solange die Rechtslage so ist, wie sie ist, muss man nicht geimpft sein, weder dort noch da. Es haben sich aber die Arbeitnehmer generell, die Angestellten und die Bediensteten im öffentlichen Dienst, auch an die Regeln zu halten: Dann ist eben ein Test vorzulegen. Da ist aber keine Diskriminierung erkennbar!
Alle diese Varianten scheiden also aus. Mithin ist das, was passiert, sehr, sehr vernünftig. Wenn gegen diese Grundordnung verstoßen wird, dann nennen Sie uns bitte die Fälle! Da bin ich selber daran interessiert, dass genau dieses im öffentlichen Dienst, der gegenüber dem privatwirtschaftlichen Bereich ja auch immer Vorreiter sein sollte, nicht vorkommt. An dieser Stelle stehe ich an der Seite der Ungeimpften, auch wenn Sie das überrascht.
Das kann sich natürlich im nächsten Jahr arbeitsrechtlich ganz anders entwickeln. Wir wissen, was hier im Haus debattiert wird, welche Gesetzesinitiativen kommen. Wie sich das auf das Arbeitsrecht auswirkt oder ob Sie hier als Gesetzgeber, unmittelbar nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, im Arbeitsrecht etwas adjustieren, das ist eine andere Frage. Dann gelten wieder neue Regeln. Immer aber gilt es, Diskriminierung zu verhindern, da bin ich völlig bei Ihnen, Mobbing erst recht, und das sollte gelingen.
Ein letztes Wort, weil auch die Demonstrationen angesprochen wurden: Ja, tatsächlich ist es ein Problem, finde ich, wie momentan der Diskurs läuft. Wir hatten ja letzthin eine heftige Debatte, und ich möchte das noch einmal in mehrfacher Hinsicht klarstellen, auch noch einmal zu diesem Begriff: Wir sollten so sehr wie möglich das Gemeinsame suchen und finden, und das Trennende sollte uns nicht – ich zitiere mich an dieser Stelle selber, weil Sie nämlich in den sogenannten sozialen Medien etwas ganz anderes verbreiten – unversöhnlich zurücklassen. – Dies bleibt meine Aussage. (Zwischenruf des Abg. Hauser.)
Das Demonstrationsrecht ist eines der höchsten Güter. Das wird in Österreich Gott sei Dank auch jetzt besonders hochgehalten. Das erkennen Sie daran, dass selbst im Lockdown Demonstrationen möglich sind, auch wenn das manchmal dahin gehend missbraucht wird, dass man sich nicht einmal an die Coronaregeln hält – das sollte man nämlich schon, das ist aber eine andere Frage. Die Freiheit aber, seine Meinung zu äußern, eben auch auf der Straße, wie man sagt, ist gegeben. Genau daran sollten Sie erkennen, wie wichtig uns das ist, und nicht das Gegenteil verbreiten – das wäre auch ein Angebot zur Versöhnung. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hauser.)
Und weil wir schon bei der Straße sind: Es ist natürlich so, dass sehr, sehr viele Menschen dort – das ist ja auch mein Eindruck – besorgt sind, vielleicht Ängste haben, jedenfalls versuchen, mit der ganzen unsicheren Situation einen Umgang zu finden, und ich habe wirklich Verständnis dafür – im Übrigen weiß ich gar nicht, auf wie vielen Demonstrationen ich in meinem Leben war –, das ist ganz wesentlich. Aber – und das wiederhole ich auch, wie letztes Mal gesagt, und dann verbreiten Sie das von mir aus noch einmal auf Ihren sozialen Kanälen, falls man dazu noch sozial sagen kann – man muss auch klar sehen, klarstellen und klar benennen, was nicht tolerabel ist: Dieses ist, dass auch – lange nicht nur, lange nicht die Mehrheit, aber eben auch – Demokratiefeinde, Staatsverweigerer, Rechtsextreme und Neonazis oft auch an der Spitze herumspazieren. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Dieses Zitat bleibt aufrecht, und jemand in der Bundesregierung muss das auch formulieren. Schauen Sie sich die Debatte in Deutschland an, wo das alles hinführt, und das schwappt ja herein! (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Es geht dort nämlich auch um
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