Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 250

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landwirtschaftlichen Erzeugern und landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber Handels­riesen und Handelsketten, damit es da keine unlauteren Wettbewerbsbedingungen gibt. In diesem Bereich gibt es Umsatzgrenzen, und die kleinste Umsatzgrenze beim Erzeu­ger liegt bei weniger als 2 Millionen Euro, dann geht es hinauf auf 350 Millionen Euro und hin bis zu 1 Milliarde Euro.

Was wir nicht ganz verstehen, und deswegen werden wir auch einem Teil dieses Gesetzes nicht zustimmen – Sie haben es uns im Ausschuss leider nicht erklären können, Frau Ministerin –: Warum sind Handelsbetriebe, also Käufer, mit einem Jahres­umsatz von zwischen 1 Milliarde und 5 Milliarden Euro nicht von dieser Richtlinie um­fasst und unterliegen dieser Richtlinie nicht? – Vielleicht können Sie uns das heute noch erklären.

Im Bereich der Landwirtschaft ist aber, wie ich glaube, viel wesentlicher, dass es nicht so viele Betriebe gibt, die in der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich 2 Milliar­den Euro Umsatz machen – die haben ganz andere Sorgen. Schaut man heute das bäuerliche Einkommen laut Grünem Bericht an – heruntergebrochen auf einen Arbeits­platz in der Landwirtschaft –, dann liegen die Bauern mit ihrem monatlichen Einkommen mittlerweile unter der Mindestsicherung. Das ist eigentlich eine Schande für die ÖVP-Landwirtschaftspolitik in diesem Land!

Viele Bauern setzen auf Alternativen, durch die sie zusätzlich Geld verdienen können, und dazu gehören auch entsprechende Hofläden. Diese Hofläden haben aber ein Problem – Herr Kollege Ofenauer und Herr Kollege Prinz kennen das Problem –: In Neidling in Niederösterreich zum Beispiel gibt es einen Anlassfall mit einem Dorfladen, der wie viele andere in Österreich auch betreffend die Öffnungszeiten mit der Öffnungs­zeitenverordnung und der Gewerbeordnung, die ja sowieso schon seit Langem über­arbeitet gehört, in Konflikt kommt. Wie es bei der ÖVP halt oft ist, wird eine Petition eingebracht und mit der Petition passiert nichts. – Herr Ofenauer, jetzt muss ich Sie fragen: Letztes Jahr haben Sie die Petition überreicht, jetzt war sie im Petitions­aus­schuss – was passiert?

Es muss die Gewerbeordnung geändert werden. Ihr redet zwar alle davon, aber wenn es darauf ankommt, dann tut ihr es nicht, es passiert nichts. Die ÖVP lehnt jeden Antrag auf Änderung der Gewerbeordnung ab.

Ich gebe euch heute noch einmal die Chance und bringe jetzt einen entsprechenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Sicher­stellung des Betriebs von Dorfläden zur Rettung der Nahversorgung durch Änderung der Gewerbeordnung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit welcher sichergestellt wird, dass im Sinne der Verbesserung der Nahversor­gung Direktvermarkter (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) bei Erfüllung bestimmter Kriterien nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Kriterien dafür könnten die Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpallette oder eine inadä­quate Lebensmittelversorgung vor Ort sein.“

 


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