zum Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1214 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:
„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probenentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgellösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““
2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet:
„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:
„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““
Begründung
Der Zugang für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Kunden und Kundinnen von Betrieben sowie betriebsfremden Personen zu regelmäßige Testungen auf das SARS-CoV-2 Virus soll möglichst niederschwellig sein, um die Bereitschaft zu Testungen zu erhöhen. Die zuletzt aufgekommene SARS-CoV-2 Virusvariante (Omikron) mit deutlich erhöhter Infektiosität verschärft die Situation weiter. Die Lage in den Intensivstationen und Krankenanstalten ist weiterhin angespannt.
Aus diesen Gründen ist es angezeigt, Unternehmen PCR-Gurgeltests zu fördern, bei denen die Probenahme abweichend vom sonstigen System des Programms Betriebliches Testen außerhalb des Unternehmens erfolgt. Die zu testenden Personen sollen vom Unternehmen das Testkit ausgehändigt bekommen, können die Probe zu Hause oder anderswo abnehmen und dann an das Unternehmen retournieren. Das Unter-nehmen organisiert dann die Logistik zum Labor und kommt für die Kosten der Laborauswertung auf. Die Förderung soll den Unternehmen diesen Aufwand mit einem Pauschalbetrag von EUR 15,- ersetzen.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr.
Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Wir haben in diesem Block unter Tagesordnungspunkt 21 das Thema Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen in diesem Bereich, vor allem für agrar- und landwirtschaftliche Betriebe und Erzeuger. Was wir bei dem Gesetz nicht ganz verstehen: Es geht um die Umsetzung einer EU-Richtlinie und um den Schutz von
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