Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 248

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Wir unterstützen die gesamte Abwicklung der Tests und natürlich auch die ganze Logistik mit einem Betrag von 15 Euro pro Test. Ich denke, dass das eine gute Maßnahme ist, denn wir unterstützen unsere heimischen Betriebe, damit diese auch weiterhin an der Teststrategie mitwirken können. Wir sagen Danke an die Betriebe und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass sie dieses Angebot auch annehmen und uns wiederum dabei unterstützen, dass wir gemeinsam diesen Weg aus dieser Pan­demie finden können.

Ich glaube, die 3G-Regeln am Arbeitsplatz sind – wir haben das auch besprochen – ganz wichtig, denn diese sind ohnehin eine große Herausforderung für die Unternehmen. Die 2G-Regeln am Arbeitsplatz sind einfach nicht umsetzbar, deshalb ist es wichtig, dass wir, wenn es die 3G-Regeln am Arbeitsplatz gibt, diese Testangebote schaffen.

Damit wir all das, was ich jetzt gesagt habe, machen können, ist es notwendig, dass ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringe:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen zum Betrieblichen Testungs-Gesetz BTG

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 1 wird folgende Ziffer 2 eingefügt:

„2. Nach § 2 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann bei molekularbiologischen Testungen auf SARS-CoV-2 (PCR-Tests) eine Probeentnahme durch Laien mittels Mundspül- bzw. Gurgel­lösungen (oder anderer Materialien zur Speichelprobengewinnung) auch an anderen Orten als in Betriebsstätten und Arbeitsorten des Unternehmens durchgeführt werden.““

2. Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung Ziffer 3 und lautet.

„3. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d angefügt:

„(1d) § 2 Abs. 1 zweiter Satz und § 2 Abs. 1a in der Fassung des BGBl.I Nr. xxx treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2022 außer Kraft.““

*****

Bitte unterstützen Sie diese Verlängerung des betrieblichen Testens, damit wir hier auch die Möglichkeit schaffen, einen weiteren positiven Beitrag zur gemeinsamen Bekämp­fung der Pandemie zu leisten! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

16.54

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite