Unter anderem beschäftigen wir uns mit der Beschaffung von bereits zugelassenen Medikamenten für die Behandlung von Covid-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern, wenn es eben zu spät ist, wenn Menschen nicht geimpft waren und deswegen auch ins Krankenhaus müssen. Es gibt jetzt entsprechende Medikamente, die uns helfen sollen, insbesondere diese schweren Fälle rechtzeitig abzuholen und auch behandeln zu können. Die Mittel werden fürs Erste einmal mit 50 Millionen Euro festgelegt, der Minister hat aber die Möglichkeit, diese 50 Millionen Euro jederzeit zu überschreiten, wenn es notwendig ist, genauso wie wir im Sinne internationaler Solidarität die Möglichkeit schaffen, wenn wir von diesen Medikamenten in Österreich ausreichend zur Verfügung haben, diese auch an andere Länder abgeben zu können.
Das Zweite ist: Es gibt eine Reihe von Verlängerungen, insbesondere im Bereich der Gesundheits- und MTD-Berufe. Es geht um Erleichterungen bei den Nostrifizierungen, es geht auch um berufsrechtliche Kompetenzen für SanitäterInnen, LabormitarbeiterInnen und Co, insbesondere in Bezug auf Impfen und Testen. Wir verlängern auch die Dauerverschreibung für Substitutionsmittel, wobei es darum geht, dass wir möchten, dass sich Süchtige weniger oft für die Substitutionsmittel für ihre Therapie in der Apotheke anstellen müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich einen Abänderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 31 einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 2064/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das MTD-Gesetz und das Sanitätergesetz geändert werden (TOP 31)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Antrag (2064/A) wird wie folgt geändert:
In Artikel 1 Z 3 wird in § 117 Abs. 35 nach dem Ausdruck „BGBl. I Nr. 23/2020“ die Wortfolge „und § 3a Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 16/2020“ eingefügt und das Wort „tritt“ durch das Wort „treten“ ersetzt.
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Da geht es eben darum, dass wir im Bereich der Einrichtungen der Behindertenbetreuung Personalengpässe verhindern möchten und dementsprechend Fristen verlängern werden.
Zum anderen möchte ich zum Tagesordnungspunkt 33, der auch thematisch dazugehört, einen gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen. Dieser müsste in der Zwischenzeit im Haus verteilt worden sein. Bei diesem Abänderungsantrag geht es darum, dass die Mindeststrafen geklärt werden, und auch da werden nochmals ein paar redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Wie schon gesagt, auch diesen möchte ich hiermit einbringen.
Des Weiteren novellieren wir bei diesem Tagesordnungspunkt auch etliches im ASVG. Hier nehmen wir eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen vor, die auch aus anderen Bereichen, etwa aus jenem der Coronahilfen, kommen. Da geht es beispielsweise um beitragsfreie Essensgutscheine für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Es geht auch darum, dass wir den Weihnachtsgutschein – das ist, glaube ich, medial schon ganz gut kolportiert worden – so wie letztes Jahr von bisher 183 Euro wieder auf 365 Euro
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