Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung, 135. Sitzung des Nationalrats vom 15. Dezember 2021 / Seite 311

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Steigerung der COVID-Impfquote in den Betrieben

eingebracht im Zuge der Debatte in der 135. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2061/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1271 d.B.)– TOP 34

Die COVID-Impfquote bei der erwerbsfähigen Bevölkerung liegt derzeit bei 73 Prozent, wobei die Quote zwischen den Bundesländern stark schwankt: von 70,3 Prozent (Salz­burg) bis 79,3 Prozent (Burgenland). Das bedeutet, dass von 6 Mio. Erwerbsfähigen über 1,5 Mio. noch ungeimpft sind. Zuletzt wurde berichtet, dass in einzelnen Betrieben die Impfquote oft nur bei knapp 50 Prozent liegt. Da die COVID-Impfungen der ent­scheidende Weg aus der Pandemie sind und eine wesentliche günstigere und effektivere Maßnahme gegenüber den COVID-Testungen sind, ist es naheliegend, das Impfpo­tential in den Betrieben stärker auszuschöpfen.

Um die Impfquote in den Betrieben zu steigern, ist es daher sinnvoll, aktiv auf die Betriebe zuzugehen. So könnten Impfbusse die Betriebe anfahren, um dort ein zusätz­liches niederschwelliges Angebot zu schaffen. Grundsätzlich wäre diesbezüglich eine zentrale Anmeldeplattform unter Einbindung der Sozialversicherung anzudenken, da diese auch über die wesentlichen Daten dazu verfügt.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird auf­gefordert, zur Steigerung der Impfquoten in den Betrieben Maßnahmen unter Einbin­dung der Sozialversicherung zu setzen. Als wesentliche Maßnahme sollen Impfbusse


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