Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, aufgrund der immer stärker werdenden Bedrohung durch Fake-News und Desinformation, ehestmöglich den eben vorgestellten 3-Punkte-Plan gegen Fake-News und Desinformation Punkt für Punkt umzusetzen.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung gelangt Herr Dr. Martin Graf zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Präsident! Ich möchte im Sinne der Fakten Herrn Abgeordneten Bürstmayr tatsächlich berichtigen. Er hat nämlich behauptet, dass die Regierungsparteien gemeinsam mit Abgeordnetem Muchitsch einen Initiativantrag zum Schutz der Krankenanstalten und des Gesundheitspersonals eingebracht haben.
Ich berichtige tatsächlich: Was eingebracht wurde, ist kein Initiativantrag – das sollte er als Rechtsanwalt an sich wissen –, sondern ein Entschließungsantrag. Es ist eine Aufforderung an den Minister, die offensichtlich deswegen notwendig geworden ist, weil der Herr Bundesminister für Inneres seiner Arbeit nicht nachkommt. (Abg. Stögmüller: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) Insofern ist das fast ein Misstrauensantrag gegenüber dem Herrn Bundesminister für Inneres, wenn eine Regierungspartei ...
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, ich darf im Sinne der Geschäftsordnung bitten, auch dabei zu bleiben, eine wirkliche tatsächliche Berichtigung zu machen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (fortsetzend): Ich berichtige tatsächlich: Es ist kein Initiativantrag, so wie er behauptet hat, sondern ein Entschließungsantrag, der eine andere Qualität hat. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Haubner.)
20.47
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert werden (OTA-Gesetz) (1274 d.B.)
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