10.13
Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen! Bereits die Weihnachtsgeschichte beginnt mit einer Volkszählung, da Josef mit seiner schwangeren Frau in seinen Heimatort zurückkehren muss, um sich dort zu registrieren. Die Volkszählung ist etwas, das seit vielen Jahren, Jahrzehnten, Jahrtausenden besteht, und in dieser Zeit hat sich – Gott sei Dank – auch vieles geändert. Das Registerzählungsgesetz ist eine Nachfolge der Volkszählung; damit regeln wir, wie wir in regelmäßigen Abständen den Bevölkerungsstand und gewisse Merkmale erheben.
Wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eine Novelle des Registerzählungsgesetzes vorliegen. Die Grundlage hierfür ist eine europarechtliche Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen. Zuletzt hat 2011 eine Registerzählung stattgefunden; sie soll alle zehn Jahre stattfinden, und weil sich in diesen zehn Jahren sehr vieles geändert hat, beschließen wir heute eine Novelle.
Was hat sich seit 2011 alles geändert? – Zum einen sind es die Register, die herangezogen werden, um eine Volkszählung durchzuführen. Es gibt neue Register, zum Beispiel das E-Health-Verzeichnis, das Gesundheitsberuferegister, das Zentrale Personenstandsregister oder das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister. Auch zusätzliche Durchführungsverordnungen auf europäischer Ebene machen die heutige Novelle notwendig.
Was heißt das jetzt aber konkret? – Mit 2021 werden vor allem anhand des Zentralen Personenstandsregisters, des Melderegisters, Daten in pseudonymisierter Form herangezogen, das heißt anhand des bereichsspezifischen Personenkennzeichens, und gewisse Merkmale zu den einzelnen Personen wie Beruf, Ausbildung, Haushalt, Unternehmen, Arbeitsstätte, aber auch Daten über deren Wohnungen, Gebäude in anonymisierter, pseudonymisierter Version aggregiert, zusammengefasst und an Eurostat gemeldet.
Dazu haben wir zum einen eine rechtliche Verpflichtung aufgrund der EU-Verordnung, aber das ist natürlich auch Grundlage für sehr vieles in unserem Land, nicht zuletzt auch für die Gemeinden, wenn es darum geht: Welche Menschen wohnen bei uns? Wie schaut der Finanzierungsschlüssel für diesen Bereich aus?
Wir haben bereits im Ausschuss klargelegt, dass wir darüber hier einen einstimmigen Beschluss fassen werden. Ich darf dafür ganz herzlich Danke sagen und uns auch für die heutige Debatte einen guten Verlauf wünschen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
10.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte. (Abg. Leichtfried überreicht Abg. Heinisch-Hosek einen Blumenstrauß. – Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt keine Geschäftsordnungsdebatte, aber Kollegin Heinisch-Hosek hat heute einen ganz besonderen Geburtstag, und das hat der stellvertretende Klubobmann dazu genutzt, die Debatte kurz zu unterbrechen. Wir schließen uns dem Wunsch an (allgemeiner Beifall): Bleibe gesund und nutze die nächsten Zeiten! Alles Gute! (Abg. Heinisch-Hosek: Danke!)
Es folgt Kollege Einwallner mit seinem Debattenbeitrag. – Das Wort steht bei Ihnen. Bitte, Herr Abgeordneter.