19.56
Abgeordnete Carina Reiter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer! Basierend auf der Strafrechtsreform 2016 schaut die aktuell geltende Rechtslage so aus, dass der Besitz von Kleinstmengen an Drogen für den Eigenverbrauch nicht automatisch zu einer Anzeige führt, wenn die Täter mit den Gesundheitsbehörden kooperieren. Das österreichische Recht sieht bei drogenkonsumierenden Rechtsbrechern verschiedene Alternativen zur Bestrafung vor. Die reine Bestrafung bringt bei Suchtkranken oft keine Einsicht oder Änderung des Verhaltens. Darum gilt da der Grundsatz Therapie vor Strafe.
Die Ursachen für die Entwicklung von Suchtproblemen liegen nicht nur an der Verfügbarkeit von psychoaktiven Stoffen oder sonstigen Angeboten. Es hat komplexe Ursachen und Zusammenhänge, warum Suchtverhalten entsteht. Sozial- und gesundheitspolitische Maßnahmen können da unter Umständen bereits eine Besserung herbeiführen.
Es geht immer um den Menschen, und deshalb wird auch im Strafrecht differenziert. Die Ultima Ratio bezeichnet allgemein immer das letzte Mittel oder den letzten Ausweg. Das heißt, die jeweilige Maßnahme kommt entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum Einsatz.
Bei diesem Antrag handelt sich um eine direkte Rücknahme der Strafrechtsreform von 2016, die eben unter dem Grundsatz Therapie vor Strafe durchgeführt wurde. Daher lehnen wir diesen Antrag zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Suchtmittelgesetzes auch ab. (Beifall bei der ÖVP.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Philipp Schrangl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.