19.58
Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon bei der Änderung des § 70 StGB zur gewerbsmäßigen Begehung – oder auch umgangssprachlich Gewerbsmäßigkeit – hat sich die FPÖ dagegen ausgesprochen. Wir bleiben auch konsequent in unseren Anträgen. Wir finden, dass sich dieses Gesetz nicht bewährt hat – so wie Kollege Stefan schon ausgeführt hat – und der Polizei oder den Exekutivorganen kein gutes Mittel in die Hand gegeben wurde, um die Sicherheit in Österreich hochzuhalten und die Österreicherinnen und Österreicher zu beschützen.
Auch bei der damaligen Änderung der Gewerbsmäßigkeit haben sich sämtliche Staatsanwaltschaften dagegen ausgesprochen, auch wenn wir natürlich wissen, dass sich die Lehre sehr über dieses Gesetz gefreut hat. Nur weil ein paar damit vielleicht überbordend bestraft worden sind, kann man damit nicht rechtfertigen, dass alle Straftatbestände über einen Kamm geschoren werden.
Wir finden, die alte Gewerbsmäßigkeit sollte wiedereingeführt werden, um die Österreicherinnen und Österreicher wirksam schützen zu können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin, Kollegin Prammer, ein Schlusswort? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Ich verlege wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Justizausschusses.