Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 81

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Werte Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie diesem Antrag zu und stärken Sie mit Ihrer Stimme den ländlichen Raum! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

12.13

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausbau der Fördermaßnahme „Soziale Angelegenheiten“ (Soziale Dienstleis­tungen, SDL) im Rahmen der GAP-Fördermittel statt massiver Kürzung der Mittel

in inhaltlichem Zusammenhang mit TOP 7, Bericht des Ausschusses für Land- und Forst­wirtschaft über den Grünen Bericht 2021 der Bundesregierung (III-422/1216 d.B.)

Der Grüne Bericht 2021 zeigt wiederum auf, dass das Höfesterben weiter forstschreitet. Ursache dafür ist nicht nur das weitere Auseinanderdriften der Einkommen der Bäuerin­nen und Bauern, also die großen Einkommensunterschiede zwischen Groß- und Klein­betrieben, sondern auch die Tatsache, dass ländliche Räume sehr oft gerade Frauen nicht jene soziale, digitale bzw. Mobilitäts-Infrastruktur bieten, die für sie notwendig wäre. Das Programm für die ländliche Entwicklung stellt als 2. Säule der GAP jenen Teil der Fördermittel dar, deren Ziel es sein soll, ländliche Regionen zu stärken. In diesem Zu­sammenhang sieht der ELER-Fonds vor, dass ein Mitgliedsstaat Investitionen in soziale Dienstleistungen fördern und EU-Mittel für diese Maßnahme verwenden kann. In Öster­reich existiert diese Förderschiene seit Beginn der Periode 2014-2020.

Wie bekannt wurde, plant die Landwirtschaftsministerin, die derzeit existierende Förder­maßnahme „Investitionen in soziale Dienstleitungen“ sowohl inhaltlich als auch finanziell stark zu reduzieren. Das 7-Jahres-Förderbudget soll dafür von derzeit 235,4 Mio. Euro auf 55 Mio. Euro gekürzt werden, das wäre ein Minus von 77%! Es gibt keinerlei sach­lichen Grund für diese Kürzung. Auch keine budgetären Zwänge. Insgesamt verfügt das BMLRT jährlich über rund 2,2 Mrd. Euro an EU-, Bundes- und Ländermittel, die durch EU-Projekte oder nationale Programme an die Landwirtschaftsbetriebe und für den länd­lichen Raum verteilt werden.

Ziel und Inhalt der Förderung waren bisher Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtun­gen, psychosoziale und psychiatrische Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege- und Be­treuung, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und in besonderen Notla­gen, mobile Hol-, Bring- und Servicedienste, barrierefreie Zugänge, Hard- und Software (z.B. für Telecare), Ausbau von Infrastrukturen im Bereich ambulanter Gesundheits­dienstleistungen. Damit soll die Versorgung für die Menschen am Land verbessert wer­den. Konkretes Ziel ist die „Stärkung der Gleichstellung, Vereinbarung von Beruf und Familie, gesellschaftlicher politischer Teilnahme und sozialer Vielfalt“.

Aus den Bundesländern, die für die nationale Kofinanzierung dieser Maßnahme zahlen, ist ein großes Interesse an der Bereitstellung der ELER-Mittel zu vernehmen. Ein Be­schluss der SoziallandesrätInnen untermauert diesen Wunsch der Länder.

Es ist insbesonders für die Frauen in ländlichen Regionen wichtig, dass diese Maßnah­me nicht, wie dies BM Köstinger beabsichtigt, massiv gekürzt, sondern im Gegenteil ausgebaut wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

 


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