Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung, 137. Sitzung des Nationalrats vom 16. Dezember 2021 / Seite 150

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betreffend Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse sowie Ergreifen von Maßnah­men zum Schutz der Bevölkerung im Kärntner Zentralraum vor dem Bahnlärm

eingebracht in der 137. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 16. Dezember 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 25, Bericht des Verkehrsausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technolo­gie betreffend ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 (III-477/1193 d.B.)

Im aktuellen ÖBB-Rahmenplan 2022-2027 wird zwar die Finanzierung der Fertigstellung der Koralmbahn fixiert, jedoch fehlen begleitende Maßnahmen.

Die Hochleistungsstrecke Wörtherseebahn und die zukünftige Koralmbahn führen mitten durch die Städte Klagenfurt am Wörthersee und Villach sowie die Wörtherseeregion und den Großraum Villach. Durch die geplante Inbetriebnahme der Koralmbahn Ende 2025 wird eine Zunahme des Güterverkehrs um 136 Prozent erwartet. Dementsprechend wird sich auch der Bahnlärm erhöhen. Die Belastung für die Anrainer von Klagenfurt bis Vil­lach wird ein unerträgliches Ausmaß annehmen. Betroffen sind 200.000 Kärntnerinnen und Kärntner sowie die für Kärnten wichtige Tourismuswirtschaft. Es bedarf daher drin­gend umfassender Lärmschutzmaßnahmen und Sofortmaßnahmen für das Bahnlärm­problem.

Folgend Maßnahmen sind umzusetzen:

- Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse im Kärntner Zentralraum und Aufnahme dieser in den ÖBB-Rahmenplan.

- Tempo 50-Beschränkung für Güterzüge im Ortsgebiet und Nachtfahrverbot für laute Güterzüge in der Schutzzone.

- Anpassung von bestehendem Lärmschutz und Errichtung neuer Hochleistungs-Lärm­schutzwände.

- Einhaltung der Lärmgrenzwerte von 44 dB in der Nacht und 54 dB am Tag in der Schutzzone entsprechend der WHO-Bahnlärm-Richtlinie 2018.

- Einhaltung eines Fahrzeug-Spitzenlärmpegels von 80 dB für alle Loks und Waggons, wie beim LKW.

- Errichtung von Lärm-Messstationen.

Laut den WHO Environmental Noise Guidelines 20181 „wird für die durch Schienenver­kehr bedingten Lärmbelastungen ein Richtwert von 54 dB Lden empfohlen, da Schienen­verkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist. Für die nächtliche Lärmbelastung wird ein Lnight von 44 dB empfohlen, da nächtlicher Schienenverkehrslärm oberhalb dieses Wertes mit negativen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden ist.“

Die Grenzwerte nach der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordung (SchIV) lie­gen derzeit bei 65 dB am Tag (06.00-22.00 Uhr) und 55 dB in der Nacht (22.00-06.00 Uhr). Eine Pegeländerung um -10 dB wird vom menschlichen Ohr als Halbierung der Laut­stärke empfunden.2

Das Ausmaß der Zunahme des Güterverkehrs und der damit verbundenen Lärmbelas­tung ist derzeit bereits konkret abschätzbar. Die Ergebnisse der Verkehrsprognose 2040 und des Zielnetzes 2040 abzuwarten, die frühestens in der 2. Jahreshälfte 2022 vorlie­gen werden, um erst dann nach einer Kosten-Nutzen-Analyse an vertiefende Planungen zu denken, ist daher aus verkehrsplanerischer Sicht weder erforderlich noch zielführend.

Jetzt zu handeln, die Lärmbelastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und umgehend Maßnahmen gegen diese zu ergreifen, ist nun oberstes Gebot der Stunde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 


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