10.51

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Geschätzte Österreiche­rin­nen und Österreicher! Diese Steuerreform ist die größte Mogelpackung in der Zweiten Republik, sie ist weder öko noch sozial. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Doppelbauer.)

Es ist eine ökoasoziale Steuerreform, die von den Österreichern selbst durch die kalte Progression und durch die neue CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mine­ralölsteuererhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, finanziert wird.

Nicht umsonst hat der Rechnungshof in seiner Stellungnahme vom 6.12.2021 zur Steuerreform Folgendes festgehalten – ich darf den Rechnungshof zitieren –: „Zusam­menfassend hält der RH zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen fest, dass die Zahlen und Daten in der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung teilweise nicht herge­leitet bzw. nicht nachvollziehbar ermittelt sind oder teilweise fehlen.“ – So viel zum Zah­lenwerk dieser Steuerreform.

Diese Steuerreform macht das Steuerrecht auch nicht einfacher und gerechter, son­dern – ganz im Gegenteil – komplizierter und ungerechter.

Erstes Beispiel: Kein vernünftig denkender Legist lässt eine Einkommensteuertarifreform unterjährig in Kraft treten, sondern immer nur zum 1.1. eines Jahres. Ein unterjähriges Inkrafttreten ist für die Lohnverrechner und Unternehmer, aber natürlich auch für die Finanzverwaltung ein administrativer und bürokratischer Super-GAU.

Diese Steuerreform wird erst Mitte Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. In der Lohnverrechnung müssen dadurch die Gehälter für Jänner und Februar noch mit dem alten Einkommensteuertarif, mit den 35 Prozent, abgerechnet werden. Der Gesetz­geber schreibt dann vor, dass spätestens bis zum 31. Mai die mit dem alten ESt-Tarif falsch abgerechneten Monate wieder korrigiert werden müssen. Das heißt, alles muss aufgerollt werden, das heißt, dass diese falsch abgerechneten Monate doppelt abge­rechnet werden müssen, was natürlich zu höheren Kosten in der Lohnverrechnung führt. So sehen eine Digitalisierung und eine Vereinfachung der Lohnverrechnung unter dieser türkis-grünen Bundesregierung aus. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders amüsant ist es, wenn man sich dann die Einleitung der WKO-Stellungnahme vom 2.12.2021 durchliest; Herr Generalsekretär Kopf ist ja auch Angehöriger dieses Hauses. Dort heißt es – ich zitiere –: „Der Entwurf bringt für die Wirtschaft [...] eine Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie“. – Genau das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Kopf!

Weil wir gerade beim Thema Vereinfachung der Lohnverrechnung sind: Bei der Mitar­beitergewinnbeteiligung sieht die „Vereinfachung der Lohnverrechnung“ – unter Anfüh­rungszeichen – so aus, dass die Mitarbeitergewinnbeteiligung zwar einkommensteuer­frei ist, sehr wohl aber den Lohnnebenkosten und der Sozialversicherung unterliegt, was die Lohnverrechnung natürlich wieder komplizierter macht. Anzumerken ist auch, dass aufgrund der Sozialversicherungspflicht die Besserverdienenden, also diejenigen, die über der SV-Höchstbeitragsgrundlage verdienen, überproportional von der neuen Rege­lung profitieren.

Drittes Beispiel: Der Sonderausgabenabzug für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und für den Ersatz eines fossilen Heizungssystems bringt nur Büro­kratismus und bringt jenen Personen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, über­haupt nichts. Eine Erhöhung der Direktförderung wäre da die bessere Lösung gewesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein viertes Beispiel ist die Besteuerung der Kryptowährungen. Wir sind uns wohl alle einig, dass es sich bei den Kryptowährungen um eine hoch spekulative Investitionsform handelt. Daher ist auch die steuerliche Besserstellung der Kryptowährungen beim Abzugsverbot und bei den Anschaffungsnebenkosten im Vergleich zum Sparen, Kaufen von Bundesanleihen oder Kaufen von Aktien vollkommen unverständlich. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Kryptowährungen im steuerlichen Bereich besser als zum Beispiel das einfache Sparen gestellt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Fünftes Beispiel: Kommen wir zum Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz und zum Klimabonusgesetz. Für Benzin und Diesel bedeutet die türkis-grüne CO2-Straf­steuer eine zusätzliche Belastung von 7,7 beziehungsweise 8,8 Cent pro Liter im ersten Jahr. 2025 wird die CO2-Strafsteuer dann bereits 13 beziehungsweise 14,8 Cent pro Liter betragen. Wir dürfen nicht vergessen, dass bei Benzin bereits 50 Prozent Abgaben­belastung besteht, und bei Strom ist die Belastung sogar 55 Prozent. Da könnte man ansetzen. Wir werden dazu heute noch einen entsprechenden Antrag einbringen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Diese türkis-grüne CO2-Strafsteuer, die ja nichts anderes als eine Mineralölsteuer­erhöhung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes ist, und der Klimabonus sind auch in der verwaltungstechnischen Abwicklung neue Bürokratiemonster. Es ist eine Steuer, die durch den Finanzminister kompliziert eingehoben wird und dann in Form eines regionalen Klimabonus von der Umweltministerin noch komplizierter und auch noch ungerecht verteilt wird. Warum muss man zwei Ministerien damit beschäftigen? Das Umweltministerium hat überhaupt keine Daten. Warum kann das nicht das Finanz­ministerium, in dem fast alle notwendigen Daten vorhanden sind, allein machen? Die ausschließliche Auszahlung des regionalen Klimabonus durch das BMF wäre kosten­effizienter und würde auch den Prinzipien der Datensparsamkeit und der Datensicherheit gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Ein weiterer Aspekt zur CO2-Strafsteuer: Es wird sogar eine eigene Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen erfunden, das sogenannte Amt für den nationalen Emissions­zertifi­katehandel. So sieht die Verwaltungsvereinfachung unter Türkis-Grün aus. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Zudem werden die betroffenen Unternehmen mit umfassenden Berichtspflichten und Überprüfungsmaßnahmen belastet. Auch das hat der Rechnungshof in seiner Stellung­nahme massiv kritisiert. Wenn man sich die Stellungnahme der WKO durchliest, die ja eigentlich die Unternehmer vertreten sollte, dann klingt das so, als wäre das alles kein Problem. Die Schaffung einer eigenen Behörde mit bis zu 65 neuen Planstellen stört die Wirtschaftskammer überhaupt nicht, ganz im Gegenteil, die Wirtschaftskammer fordert sogar in ihrer Stellungnahme das Einrichten eines Beirates der Sozialpartner mit umfas­senden Berichtspflichten der betroffenen Ministerien an den Beirat. (Abg. Loacker: Mit der aufgeblasenen Verwaltung kennt sich die Wirtschaftskammer aus!) Das bezeichnet die WKO dann als Entlastung im Bereich der Steuerbürokratie.

Der Klimabonus ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern er wird auch höchst ungerecht verteilt. Die CO2-Strafsteuer betrifft nämlich nicht nur die Mobilität, sondern auch das Heizen. Die Heizkosten und die Energieversorgung bleiben aber beim Klima­bonus vollkommen unberücksichtigt. Wie treffsicher der regionale Klimabonus ist, sieht man am oft zitierten Beispiel Ketzergasse, wo die Hausnummer über die Höhe des Klimabonus entscheidet, und das ist kein Einzelfall. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Die Entlastungsschritte dieser Steuerreform – von der Lohn- beziehungsweise Ein­kommensteuersenkung bis zur Mitarbeitergewinnbeteiligung – entsprechen mehr oder weniger dem, was ich im Jahr 2019 mit dem damaligen Finanzminister Löger ausver­handelt habe. Daher werden wir diesen Teilen der Steuerreform auch unsere Zustim­mung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Klubvorsitzende Sigrid Maurer zu Wort gemel­det. – Bitte.