13.16

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Ich wollte die Geschäftsordnungs­debatte vorhin nicht verlängern, aber, lieber Werner Kogler: Ich schätze dich persönlich sehr, überlege dir aber deine Worte! Deine Ausführungen zur Kollegin Yildirim waren mehr als unangemessen. Eine grüne Partei, die schon einmal einen langjährigen Abge­ordneten Peter Pilz hatte, der dann gesagt hat: So sind halt alte weiße Männer!, sollte besonders sensibel sein. Daher bitte ich künftig um Zurückhaltung bei der Herab­würdigung. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt, glaube ich, sechs oder sieben Abgeordnete der Regierungsparteien gehört, eine Art Belangsendung, die hauptsächlich aus Eigenlob bestand. Es gab sogar richtige Fragestellungen, Kollege Koza hat die Frage gestellt: Ist das alles ein Schwindel? – Die Frage ist richtig, nur die Antwort war falsch, Herr Kollege! Sie haben sich selber in Ihren rot-grünen und schwarz-grünen Säulen verirrt (Abg. Koza: Zahlen lügen nicht! ... Zahlen lügen nicht!), die Kernfragen in dieser Sache aber nicht beantwortet, genauso wie Kollege Obernosterer, der gesagt hat, die Körperschaft­steuer­senkung wäre fürs Kleingewerbe gewesen. – Ehrlich gesagt, Herr Kollege Obernosterer, wenn es Ihnen ums Kleingewerbe gegangen wäre, hätten sie die unendliche Körper­schaftsteuer in Form der Mindestkörperschaftsteuer abgeschafft, und nicht die Groß­konzerne, die sowieso weltweit fast keine Steuern zahlen, mit weiteren Steuerge­schen­ken versorgt. Das ist ja die wahre Handschrift, die dahintersteckt! (Beifall bei der SPÖ.) 

Eines sage ich Ihnen gleich: 18 Milliarden Euro ohne Gegenfinanzierung, das muss man einmal zusammenbringen! Ich habe gleich einen Vorschlag dafür, wie eine Gegen­finanzierung, der auch Sie zustimmen müssten, gegeben wäre. Ich möchte nämlich den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Matznetter, Genossinnen und Ge­nossen vorbringen, nämlich, dass bei denjenigen, die aufgrund der Förderungen durch die Coronahilfen so viel bekommen haben, dass die Summe aus Gewinn plus Hilfen höher ist als ihr Gewinn vor der Coronazeit, etwas abgeschöpft wird. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wir brauchen nämlich niemanden, der sich an den Steuergeldern bereichert. Da hatten wir zum Beispiel KTM, wo dann die Dividende hoch genug war; Starbucks, die so viel an Förderungen bekommen haben, dass sie 287 Jahre lang die Mindestkörperschaftsteuer zahlen müssten, um das zurückzuzahlen; da hatten wir Mediamarkt (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), da hatten wir XXXLutz und wie sie alle heißen, da hatten wir Benko mit Leiner – ein Who is who der Freunde des Sebastian Kurz.

Ich bringe daher diesen Entschließungsantrag ein. Ich möchte ihn kurz verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Son­derabgabe für Corona-Krisen-Gewinner“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:

1. Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unternehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2. Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teilweise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafshilfen gedeckelt - sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

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Damit hätten Sie eine relevante Finanzierung, schöpfen bei den Krisengewinnern ab, und die Freunde der ÖVP, als noch Spendenzeit war, könnten einen Beitrag leisten.

Sozial ist diese Steuerreform nicht, das wissen Sie selber, da kann Herr Kollege Koza noch so oft herauskommen. (Zwischenruf des Abg. Koza.) Sie selber hier bekommen 2 000 Euro Familienbonus Plus, und die Kleinen, wie vorhin dargestellt, bekommen es nicht?! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück in die Höhe haltend. – Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Jedes Kind ist gleich viel wert, das ist die richtige Familienförderung, nicht das, was Sie, Herr Kollege Koza, hier machen (Beifall bei der SPÖ), nämlich sich herzustellen und zu sagen: Wir sind ja so sozial, 2 000 Euro für unsereins, und die Kleinfamilie kann sich mit 450 oder 600 Euro zufriedengeben! (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Koza, ein Schriftstück mit Säulendiagramm in die Höhe haltend.) – Ja, ja, verirrt in Ihren Säulen!

Zurück aber zum Ökologischen: Jetzt haben wir das Argument mit dem öffentlichen Verkehr schon hundertmal gehört. Niko Berlakovich erzählt uns, die müssen alle einzeln im Auto fahren. Wie schaut denn das wirklich aus? – In Wirklichkeit belastet die Raumwärme viel mehr als der Verkehr. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Da gibt es im Waldviertel – das ist dort, von wo angeblich Sebastian Kurz stammt – jederzeit die Möglichkeit, das mit einer Holzheizung wegzukriegen, es gibt also eine Steuerungs­möglichkeit (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz), man kann aus dem herauskommen. Wie schaut es aus in Meidling, woher er wirklich kommt? – Die Mieterin, der Mieter dort kann gar nichts machen. Das heißt, das Steuern kann nicht funktionieren, weil Sie keine Maßnahmen gesetzt haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) So, das heißt, von zwei Personen – einer aus Meidling und einer aus dem Waldviertel – kriegt die, die nichts machen kann, die Hälfte und die, die umgestalten kann, das Dop­pelte.

Und es geht ja weiter, denn was soll der Bewohner aus Meidling, der jeden Tag mit Bus und U-Bahn fährt, machen? Der kann den CO2-Impact seines Verkehrsmittels nicht senken, aber der Waldviertler braucht nur eine Fahrgemeinschaft zu gründen.

Es ist völlig falsch, es ist nicht sozial, es ist keine Lenkungsabgabe und daher auch unökologisch. Fazit: weder sozial noch ökologisch – leider daneben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1293 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satz­­steuergesetz 1994, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden sowie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen wird (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I – ÖkoStRefG 2022 Teil I) (1306 d.B.)

Durch die Auswertung von Unternehmensbilanzen tritt mehr und mehr zu Tage, dass die Wirtschaftsförderungen der Bundesregierung alles andere als zielgerichtet waren. Viele Betriebe haben im Corona-Jahr 2020 – bei zahlreichen Lockdown-Tagen und Um­satzeinbußen – ein absolutes Rekordergebnis eingefahren.

Zur Erinnerung: Die Regierung hat zu Beginn der Corona-Krise Anfang 2020 die Ent­schädigungszahlungen im Epidemiegesetz ausgehebelt – dort wäre nämlich ein Verlust­ersatz für alle Betriebe vorgesehen gewesen. Damals wurde diese Vorgangsweise mit dem Argument: „Ein vollständiger Verlustersatz würde dem Staat zu viel Geld kosten“ begründet.

Schaut man sich die Ergebnisse an, so hat die Regierung es tatsächlich geschafft, dass vielen Unternehmen nicht einmal der Verlust abgegolten wurde – einige mussten bereits schließen.

Auf der anderen Seite hat man durch einen absoluten Wildwuchs an Förderungen – Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz I und II, Kurzarbeit etc. – billigend in Kauf genommen, dass einzelne Betriebe massiv überfördert werden. Dies insbesondere deshalb, weil es keine Gegenrechnung mit anderen Förderungen bzw. mit entstandenen Gewinnen gibt.

Hätte man einen einfachen Verlustausgleich gewählt, dann hätten die Unternehmen mit der Jahresveranlagungen 2020 bzw. 2021 die Übergewinne einfach an den Staat zurückbezahlen müssen – das wäre logisch und fair. Es kann schließlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, ausgerechnet im Corona-Jahr Rekordgewinne von Bauhäusern, Autohäusern oder großen Elektronikketten zu finanzieren.

Aktuelle Bilanzauswertungen zeichnen ein ziemlich desaströses Bild. Die Überförde­rungen finden besonders dort statt, wo hoher Wareneinsatz kombiniert mit hohen Per­sonalkosten auftritt. Der undifferenzierte Umsatzersatz im November und Dezember 2020, wo einfach 80% des Vorjahresumsatzes ersetzt wurden, wurde auch von nam­haften Ökonomen kritisiert. Eine Elektronikkette bekommt einen Umsatzersatz für einen Fernseher, der im November 2020 nicht verkauft wird, eine Woche vor Weihnachten geht das Geschäft dann aber auf - der Fernseher wird verkauft – man hat einen Fern­seher quasi zweimal verkauft – einmal dem Konsumenten, einmal dem Steuerzahler, der dafür aber nichts bekommen hat. Gleichzeitig konnten die Betriebsausgaben massiv gesenkt werden, weil der Steuerzahler auch einen Großteil der Personalkosten in Form der Kurzarbeit übernommen hat. Das Ergebnis: Rekordgewinne in Mitten der Corona-Krise für große Konzerne.

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es soweit nie gekommen wäre, hätte die Regierung nicht das Epidemiegesetz ausgehebelt. Man hätte ein einfaches, klares Modell schaffen können, in dem alle Unternehmen eine großzügige Akontozahlung erhalten, aber am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgerechnet wird, sodass Überförderungen (Übergewinne) an den Fiskus zurückbezahlt werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:

1.         Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen

Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unter­nehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.

2.         Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021

Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unter­stützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teil­weise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafs­hilfen gedeckelt – sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.