18.34

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben hier leider Gottes wieder ein sehr großes Sammel­surium an verschiedenen Gesetzesänderungen, die von der Bundesregierung sehr kurz­fristig, offenbar im Windschatten des Impfpflichtgesetzes, eingebracht worden sind und die im Begutachtungsverfahren auch über 40 000 Stellungnahmen bekommen haben, sehr kritische Stellungnahmen – meine Vorredner haben das auch schon angemerkt –, auch vom Verfassungsdienst, von der Apothekerkammer und von anderen Institutionen wie der Arbeiterkammer.

Leider Gottes haben der Herr Bundesminister und die Bundesregierung bislang noch keinen Abänderungsvorschlag gebracht, in dem auf die Bedenken eingegangen worden wäre.

Unter anderem ist im Arzneimittelgesetz ja nicht nur die Neuinstallation der Ethik­kom­missionen – bei denen wir wirklich ernsthaft daran zweifeln, ob diese tatsächlich so unabhängig sind und ob das, was dort dann beschlossen wird, auch in irgendeiner Form noch rechtskräftig bekämpft werden kann – vorgesehen. Es sind auch Paragrafen drinnen wie zum Beispiel der Direkteinkauf von Arzneimitteln durch angestellte Tier­ärzte – ein Paradigmenbruch im Arzneimittelvertrieb, der aus unserer Sicht auch nicht nachvollziehbar ist – und noch viele andere Dinge.

Ich möchte aber jetzt speziell noch auf das Gentechnikgesetz eingehen. Da muss ich Kollegen Schallmeiner in seinen Aussagen ganz vehement widersprechen, auch betref­fend die MRNA-Therapeutika. Ich möchte die alte Definition gemäß § 4 des alten Gen­technikgesetzes kurz vorlesen: § 4 – Begriffsdefinition, Ziffer 24: „Somatische Genthe­rapie am Menschen: Anwendung der gezielten Einbringung isolierter exprimierbarer Nukleinsäuren in somatische Zellen im Menschen, die zur Expression der eingebrachten Nukleinsäuren führt, oder die Anwendung derart außerhalb des menschlichen Organis­mus gentechnisch veränderter somatischer Zellen oder Zellverbände am Menschen. Ein mit einer somatischen Gentherapie behandelter Mensch gilt nicht als GVO“ – gen­veränderter Organismus. (Abg. Deimek: Das versteht der Abgeordnete Schallmeiner nicht!)

Das, was da oben mit der Einbringung von Nukleinsäuren, die exprimiert werden, steht, ist an sich genau das, was bei einer MRNA-Therapie passiert. In der neuen Version, in der vom Bundesminister vorgeschlagenen, steht in demselben Punkt der Definition nur mehr Folgendes drinnen: „Anwendung von GVO“ – genveränderten Organismen – „zu therapeutischen Zwecken: Das Einbringen eines GVO“ – genveränderten Organismus – „in einen Menschen, soweit der GVO“ – genveränderte Organismus – „dadurch in die Umwelt ausgebracht wird und hierbei keine spezifischen Einschließungsmaßnahmen angewandt werden, um den Kontakt des GVO“ – genveränderten Organismus – „mit der Bevölkerung und der Umwelt zu begrenzen.“ – Da steht nicht einmal verhindern, sondern „begrenzen“, das ist also eine ganz wesentliche Änderung in der Basisdefinition, über die dieses Gesetz gelten soll. Wer mir jetzt erzählen möchte, dass das nicht explizit eine Ausnahmeregelung für die MRNA-Therapien ist, der muss das einmal wirklich sehr gut begründen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch ganz kurz auf einen weiteren Paragrafen eingehen – den mögen sich der Herr Minister und alle Interessierten auch noch einmal durchlesen –, und zwar ist es der ehemalige oder auch zukünftige § 74 im Gentechnikgesetz, in dem festgeschrieben ist, unter welchen Bedingungen eine somatische Gentherapie am Menschen durch­geführt werden darf. Da ist explizit gefordert, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgeschlossen werden muss, dass dadurch eine Veränderung des Erb­materials der Keimbahn erfolgt. Falls das nicht der Fall ist, muss zusätzlich nachge­wiesen werden, dass der Behandelte sich nicht fortpflanzen kann. – Dieser ganze Schutzpassus ist im neuen Gesetz nicht mehr zu finden, Herr Bundesminister. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Wollen Sie was dazu sagen, Herr Minister?)

18.37

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Josef Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte.