21.20

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung, es ist ja schon etwas später, ist nach wichtigen Gesetzesbeschlüssen auch ein großer Teil der Kontrollarbeit des Rechnungs­hofes gewidmet. Es stehen 23 Berichte auf der Tagesordnung, und acht von diesen Berichten haben wir in den Sitzungen des Rechnungshofausschusses behandelt; am 1. Dezember noch mit Herrn Bundesminister Faßmann, das waren Berichte zum Bildungsbereich, auch Berichte zum universitären Bereich, und vor zwei Tagen mit Frau Bundesministerin Köstinger Berichte aus dem Landwirtschaftsbereich.

Auch die anderen Berichte, die hier auf der Tagesordnung stehen, dienen Ihrer Arbeit und dienen der Unterstützung der parlamentarischen Arbeit. Ich lade Sie ein, sich alle diese Berichte zu Gemüte zu führen und sie auch für Ihre Arbeit hier im Hohen Haus entsprechend zu nutzen.

Wie gesagt, der Bogen der Themen, die heute auf der Tagesordnung stehen, ist ein breiter Bogen. Er spannt sich vom Schul- und Bildungsbereich über die Universitäten und den Bereich der Forschungs- und Wissenschaftskommunikation bis hin zum Risi­komanagement in der Landwirtschaft, zur Waldforschung und zur Siedlungswas­ser­wirtschaft. Es steht auch eine Reihe von Follow-up-Überprüfungen auf der Tagesord­nung, und diese zeichnen ein Bild dessen, wie es mit der Umsetzung ausschaut.

Die Zentralmatura wurde ja schon angesprochen. Lassen Sie mich in diesem ersten Block ganz kurz auf die Zentralmatura eingehen, diese hat der Rechnungshof geprüft: Die Zentralmatura wurde im Jahr 2015 eingeführt, zunächst an den AHS und dann gestaffelt an weiteren Schularten. Die Prüfung bezieht sich auf die Zeit vor der Covid-Pandemie, deshalb waren Covid-bedingte Erleichterungen, die es im Vorjahr gab, nicht Gegenstand dieser Prüfung. Wir haben uns angeschaut, ob der Schritt in Richtung Standardisierung gelungen ist.

Die Reifeprüfung besteht aus drei Teilen: der vorwissenschaftlichen Arbeit, einer schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung. Wir haben festgehalten, dass es gelungen ist, das Ziel der Objektivität und der Vergleichbarkeit der Leistungen grund­sätzlich zu erreichen; wir halten das auch für zweckmäßig. Ein letzter Schritt wurde – konsequent gedacht – nicht gesetzt; da würde es, sage ich jetzt einmal, um eine zentrale Korrektur der Klausurarbeiten gehen. Das findet weiterhin dezentral statt. Dafür, diesen weiteren Schritt zu gehen, gab es oder gibt es, glaube ich, keinen politischen Konsens.

Für den Rechnungshof waren bei der Prüfung Kostenaspekte wesentlich. Wir haben festgestellt, dass der jährliche Aufwand für die Zentralmatura mehr als doppelt so hoch war wie bei der Einführung veranschlagt. Man ging da noch von 3,65 Millionen Euro aus, geworden sind es rund 7 Millionen Euro für die Aufgabenerstellung und für die Zustel­lung.

Der Aufgabenerstellungsprozess ist komplex, er ist umfangreich, er dauert zwei Jahre. Die Entwicklung der Mathematikaufgaben für den Maturatermin 2019 begann bereits im Schuljahr 2016/2017. Es gibt 16 Prozessschritte, die sehr aufwendig sind, und jede Aufgabe durchlief zahlreiche Qualitätsschleifen. In Summe setzte das Ministerium für die Erstellung der Aufgaben nahezu gleich viele personelle Ressourcen ein wie für die Qualitätssicherung selbst. Das haben wir kritisch angemerkt. Es waren zusätzlich auch noch externe Experten aus dem tertiären Bereich eingebunden. Das alles war sehr aufwendig und kostenintensiv.

Eine Differenz haben wir auch gesehen und festgehalten, und zwar zwischen be­auftragten und tatsächlich benötigten Maturabeispielen. Es fehlte auch ein Überblick über die Beispiele, die es gibt; es wurden auch ungenutzte Beispiele ausgeschieden.

Es wurde schon angesprochen: Die Kosten für Nebentermine und Fächer mit wenigen Kandidatinnen und Kandidaten sind relativ gesehen natürlich hoch. Da haben wir gesagt, es wäre eben sinnvoll, Kosten und Nutzen der Neben- und Kompensationstermine ent­sprechend zu analysieren. Hinsichtlich des Kostenfaktors – wir haben das Beispiel Altgriechisch im Vergleich zu Deutsch genannt – stellt sich die Frage, wie sinnvoll das mit der zentralen Erstellung ist, wenn nur ganz wenige Kandidaten antreten.

Die Ergebnisschwankungen in Mathematik sind bekannt. Wir haben es begrüßt, dass der Herr Bundesminister eine Reformgruppe für Mathematik seitens des Bildungs­minis­teriums eingesetzt hat. Unsere Empfehlung zielte darauf ab, die Ursachen für diese Ergebnisschwankungen zu analysieren. Es gibt ja auch eine Genderdifferenz zwischen Mädchen und Burschen. In Mathematik geht es immer um die Frage, was der Standard ist, und dieser Standard muss ein für alle Mal geklärt werden.

Kritisch haben wir auch den Anstieg des Personalaufwands gesehen; das war ein Anstieg um 24 Prozent. 2016 waren die Vorarbeiten zur Zentralmatura im Wesentlichen abgeschlossen und dennoch stieg der Personalaufwand bis 2018 weiter an. Wir glauben, dass es da Möglichkeiten gibt, ressourcensparender vorzugehen. Diesbezüglich wäre auch die digitale Reifeprüfung ein Thema.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es bei der Lehre mit Matura eine hohe Drop-out-Quote gibt. Da müsste es Maßnahmen geben, um die Erfolgsquote zu heben.

Zur Tagesbetreuung: Die rechtliche Grundlage ist das Bildungsinvestitionsgesetz. Da wurden die Zielwerte verändert. Das Ziel muss ein flächendeckendes Angebot sein. Betreffend die Betreuungssituation konnten wir einen Anstieg der Schülerinnen und Schüler in der schulischen Tagesbetreuung um 38 Prozent feststellen. In den Volks­schulen ist die schulische Tagesbetreuung von 20 auf 50 Prozent gestiegen; in den Mittel­schulen war die Steigerung eher gering. In den AHS-Unterstufen gab es eine Steigerung von knapp über 10 Prozent, da wurde auch der Zielwert von 40 Prozent, den es gibt, bei Weitem nicht erreicht. Ich bin davon überzeugt, dass es in der Sekun­darstufe I, gerade in der Altersstufe der Zehn- bis 14-Jährigen, um eine sinnvolle und pädagogisch anspruchsvolle schulische Betreuung der Kinder geht.

An der Kompetenzzersplitterung in diesem Bereich hat sich nichts verändert. Diese ist unverändert komplex und erschwert dadurch den zielgerichteten Ausbau. Eine Überlegung wäre es auch, und Sie haben ja heute den Finanzausgleich verlängert, die schulische Tagesbetreuung im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung in das System des Finanzausgleichs zu integrieren, um die Komplexität entsprechend zu verringern.

Die FreizeitpädagogInnen wurden schon angesprochen: Es gibt hier anscheinend Über­legungen, das zu verbessern, nämlich auch den Personaleinsatz dieser PädagogInnen.

Was die Betreuungsbeiträge während des ersten Lockdowns betrifft, gab es trotz der Empfehlung des Bundes eine uneinheitliche Vorgehensweise der Länder, und die Sommerschule war halbtägig.

In diesem Sinne bedanke ich mich fürs Zuhören. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

21.27

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Brandweiner ist nun zu Wort gemel­det. – Bitte.